Solar-Fabrik AG: Eigenverwaltung wieder eingesetzt
Das Amtsgericht Freiburg hat mit sofortiger Wirkung das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solar-Fabrik AG wieder als Verfahren unter Eigenverwaltung angeordnet.
Für das am 01.05.2015 eröffnete Verfahren wurde zunächst die Eigenverwaltung abgelehnt, obwohl das vorläufige Verfahren
bereits inEigenverwaltung stattfand und auch das
Insolvenzeröffnungsgutachten die weitere Eigenverwaltung vorschlug.
Mit der heutigen
Entscheidung folgt das Amtsgericht der Argumentation von
Gläubigerausschuss und Vorstand, wonach die Eigenverwaltung die besten Chancen hat,
eine Weiterführung für die Solar-Fabrik zu erreichen.
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