08.04.2013 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Solar Millennium: Insolvenzverwalter und Utz Claassen schließen Vergleich

Insolvenzverwalter und Utz Claassen schließen Vergleich

Der Insolvenzverwalter der Solar Millennium AG, Volker Böhm von Schultze & Braun, und der frühere Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Utz Claassen, haben einen umfassenden Vergleich geschlossen.


Mit dem Vergleich erklären beide Seiten ihre wechselseitigen Forderungen für erledigt. Dadurch werden langwierige und nicht zuletzt kostspielige Rechtsstreitigkeiten vermieden, die eine Auszahlung der Insolvenzquote an die Gläubiger um einige Jahre hätte verzögern können.

 

Claassen hatte am 1. Januar 2010 das Amt des Vorstandsvorsitzenden der Solar Millennium AG angetreten und hierfür eine Einmalzahlung  in Millionenhöhe erhalten. Nachdem er wenige Wochen später sein Vertragsverhältnis mit der Solar Millennium AG fristlos gekündigt und sein Amt als Vorstandsvorsitzender niedergelegt hatte, kam es zu einem Rechtsstreit der Parteien vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, in dem es zunächst vorrangig um die Frage der Wirksamkeit der Kündigung Claassens ging. Weitergehend machten die Parteien im Rahmen dieses Rechtsstreits jeweils Zahlungsansprüche in Millionenhöhe gegeneinander geltend. Hintergrund waren neben der Frage, ob Claassen die Einmalzahlung zurückzahlen musste u.a. auch ihm durch die Solar Millennium AG vertraglich zugesagte Abfindungszahlungen. Das Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wurde jedoch durch die Insolvenz der Solar Millennium AG im Dezember 2011 unterbrochen und ruht seitdem. Es wird durch den Abschluss des Vergleichs der Parteien nun ebenfalls sein Ende finden.

 

Zusätzlich hatte Claassen sowohl gegen die deutsche Solar Millennium AG als auch gegen deren US-Töchter Schadensersatzansprüche geltend gemacht und in Höhe von gut 200 Mio. Euro im Insolvenzverfahren angemeldet. Die Forderungen wurden von Böhm nicht anerkannt.

 

In dem Vergleich verpflichtet sich Claassen unwiderruflich, seine Forderungen gegen die Solar Millennium AG zurückzunehmen. Im Gegenzug hat sich Böhm vertraglich verpflichtet, keinerlei Rückforderungs- oder sonstigen Ansprüche der Solar Millennium AG gegen Claassen geltend zu machen. Böhm hatte eine ausführliche Prüfung des Sachverhalts vorgenommen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass Claassens Kündigung begründet und rechtmäßig war und daher keinerlei Rückforderungsansprüche der Insolvenzmasse gegen Claassen bestehen.

 

Seine Forderung gegen die US-Töchter der Solar Millennium AG wird Claassen hingegen weiterverfolgen. Im Rahmen des Vergleichs hat sich Claassen aber verpflichtet, die Gläubiger der Solar Millennium AG mit 25 Prozent an etwaigen Erlösen zu beteiligen, die er aus diesen Verfahren erzielt.

 

Weitergehend haben sich die Parteien im Rahmen des Vergleichs darauf verständigt, dass Claassen den Insolvenzverwalter bei Bedarf umfassend bei der möglichen Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche der Masse gegenüber ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern der Solar Millennium AG unterstützen wird.

 

„Dieser Vergleich ist ein gutes Ergebnis für die Gläubiger der Solar Millennium AG“, sagte Böhm nach der Unterzeichnung. „Bei realistischer Einschätzung bestand keine Aussicht, den Rechtsstreit zu gewinnen. Eine Weiterführung hätte daher nur unnötig das Insolvenzverfahren mit weiteren Kosten belastet und verzögert.“

 


Bild: © barunpatro

Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl