Solar Millennium AG – Steuerfragen sind geklärt
Klaus Nieding: Wir haben uns unverzüglich mit der Zahlstelle in Verbindung gesetzt, um die Auszahlung an die Anleihegläubiger in die Wege zu leiten.
Gute Nachrichten für
Anleihegläubiger der insolventen Solar Millennium AG: nachdem die
Unklarheiten bezüglich der Besteuerung der anstehenden Abschlagszahlung
geklärt sind, kann das erste Geld nun endlich ausgeschüttet werden. „Das
Finanzamt ist unserer Rechtsauffassung zur steuerlichen Behandlung der
Vorabausschüttung gefolgt. Danach unterliegt die Auszahlung der
Vorabausschüttung in Höhe von ca. 9,75 Prozent lediglich im Verhältnis
der zur Insolvenztabelle festgestellten Zinsforderung der
Kapitalertragssteuer“, erläutert Klaus Nieding, Vorstand der
Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Solar-Millennium-Anleihen Nr. 4-7.
Eigentlich sollte die Zahlung bereits im September erfolgen, doch das Finanzamt hatte sich zunächst auf den Standpunkt gestellt, dass die Vorabausschüttung als Zahlung auf die gesamten zur Insolvenztabelle festgestellten Zinsen zu betrachten seien, was zu einer deutlich höheren Steuerlast geführt hätte. „Dann hätte ein höherer Teil der Vorabausschüttung der Kapitalertragssteuer unterlegen und dies wäre zu Lasten der bereits durch die Insolvenz geplagten Anleihegläubiger gegangen“, sagt Nieding.
Nachdem die Steuerfrage geklärt ist, steht der Vorabausschüttung nichts mehr im Weg. „Wir haben uns unverzüglich mit der Zahlstelle in Verbindung gesetzt, um die Auszahlung an die Anleihegläubiger in die Wege zu leiten. Wir sind zuversichtlich, dass die Vorabausschüttung noch rechtzeitig zum Weihnachtsfest auf den Konten der Anleihegläubiger eingeht“, so Nieding weiter.
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