Snowbird AG stellt Insolvenzantrag
Die Snowbird AG ist sowohl zahlungsunfähig als auch überschuldet und sieht sich deshalb gezwungen, zeitnah einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.
Die Ermittlungen des neuen Vorstandes, der am 05.09.2018 nach längerer
Führungslosigkeit der Gesellschaft durch den gerichtlich bestellten
Aufsichtsrat bestellt wurde, haben ergeben, dass die bei der
Gesellschaft noch vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen, um
aktuell fällige Verbindlichkeiten zu bedienen. Die Gesellschaft ist
deshalb zahlungsunfähig. Darüber hinaus ist es nicht gelungen, Kontakt
zu den Beteiligungen der Gesellschaft in Hongkong (Zwischenholding) und
China (operative Gesellschaften) herzustellen. Daher muss davon
ausgegangen werden, dass die Gesellschaft die Kontrolle über diese
Beteiligungen verloren hat. Diese sind daher bei der Erstellung einer
Überschuldungsbilanz nach den Regelungen der Insolvenzordnung als
wertlos zu betrachten. Aus diesem Grund ist die Gesellschaft auch
überschuldet.
Das Ziel des Vorstands ist es, in Zusammenarbeit
mit dem Insolvenzverwalter und mit Unterstützung eines Aktionärs die
Gesellschaft über einen Insolvenzplan zu sanieren und zu
rekapitalisieren. Insbesondere soll die Börsennotierung der Gesellschaft
aufrecht erhalten werden.
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