Schuldnerdaten dürfen auf Internetplattform veröffentlicht werden
Das Landgericht Köln entschied am 17. März(Aktenzeichen 28 O 612/09), dass Schuldnerdaten auf einer Handelsplattform für Vollstreckungstitel im Internet veröffentlicht werden dürfen.
Geklagt hatte ein Schuldner, dessen vollständiger Name und die ersten drei Ziffern der Postleitzahl im Internet veröffentlich worden war. Zwei titulierte und rechtskräftige Forderungen gegen den Schu
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