16.04.2010 - Kategorie "Private Insolvenz"

Schuldnerdaten dürfen auf Internetplattform veröffentlicht werden

Schuldnerdaten dürfen auf Internetplattform veröffentlicht werden

Das Landgericht Köln entschied am 17. März(Aktenzeichen 28 O 612/09), dass Schuldnerdaten auf einer Handelsplattform für Vollstreckungstitel im Internet veröffentlicht werden dürfen.


Geklagt hatte ein Schuldner, dessen vollständiger Name und die ersten drei Ziffern der Postleitzahl im Internet veröffentlich worden war. Zwei titulierte und rechtskräftige Forderungen gegen den Schu

Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung

Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.