10.06.2013 - Kategorie "Private Insolvenz"

Schneller raus aus Schulden: Änderung im Insolvenzrecht gebilligt

Änderung im Insolvenzrecht gebilligt

Überschuldete Verbraucher und Firmengründer sollen schneller als bisher die Chance zum wirtschaftlichen Neuanfang bekommen.


Der Bundesrat billigte dazu am Freitag eine gesetzliche Regelung. Betroffene können sich demnach künftig schon nach drei statt wie bisher nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreien lassen - v

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Bild: © Stefan Wagner