08.07.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Schlafsystem-Hersteller Dunlopillo will sich in Eigenverwaltung sanieren

Schlafsystem-Hersteller Dunlopillo will sich in Eigenverwaltung sanieren

Die Dunlopillo GmbH mit Sitz in Alzenau, Tochtergesellschaft der France Bedding Group, hat gestern beim Amtsgericht Aschaffenburg Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Ziel dieser Maßnahme ist die dauerhafte Sanierung des bekannten Herstellers von Matratzen, Rahmen und Bettwaren. Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter.


Bei einem Eigenverwaltungsverfahren bleibt die Geschäftsführung unter der Leitung des neuen Geschäftsführers François Duparc im Amt und ist voll handlungsfähig. Zusätzlich unterstützt Rechtsanwalt Detlef Specovius von Schultze & Braun als Generalbevollmächtigter die Geschäftsführung während des gesamten Verfahrens. Es gibt keinen Insolvenzverwalter, sondern lediglich einen Sachwalter, der das Verfahren begleitet und überwacht. Das Amtsgericht Aschaffenburg bestellte Rechtsanwalt Marcus Winkler von BBL Bernsau Brockdorff & Partner zum vorläufigen Sachwalter.

Die 120 Mitarbeiter des Unternehmens wurden über das Verfahren informiert. Ihre Löhne und Gehälter sind für die kommenden Monate über das Insolvenzgeld abgesichert. Produktion und Lieferung laufen weiter. Ursache der wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind der starke Preiskampf im Markt für Schlafsysteme, insbesondere bei Matratzen, und Managementfehler des alten Eigentümers.

Dunlopillo GmbH, vormals 100 %-ige Tochtergesellschaft von Cauval, ist zukünftig eine Tochtergesellschaft der France Bedding Group (FBG). Neuer Eigentümer dieser Gruppe ist Perceva, ein auf Restrukturierung von Unternehmen spezialisierter französischer Investmentfonds, der auf langfristige Investitionen fokussiert ist.

Die Verfahrensart der Eigenverwaltung wurde gewählt, weil sie dem Managementteam von Dunlopillo erlaubt, die Situation zu analysieren und mögliche Sanierungsoptionen zu definieren.


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