24.05.2011 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Schadensersatz für videoüberwachte Mitarbeiterin

Schadensersatz für videoüberwachte Mitarbeiterin

Weil er seine Mitarbeiterin an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Videokamera überwachte, verurteilte das Hessische Landesarbeitsgericht einen Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von 7.000 €.


Der Fall:  Die Klägerin war kaufmännische Angestellte in der Niederlassung einer Zeitarbeitsfirma. Sie vermittelte Zeitarbeitnehmer und verwaltete deren Arbeitsverhältnisse.  

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