Schadensersatz für videoüberwachte Mitarbeiterin
Weil er seine Mitarbeiterin an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Videokamera überwachte, verurteilte das Hessische Landesarbeitsgericht einen Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von 7.000 €.
Der Fall: Die Klägerin war kaufmännische Angestellte in der Niederlassung einer Zeitarbeitsfirma. Sie vermittelte Zeitarbeitnehmer und verwaltete deren Arbeitsverhältnisse.
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