06.11.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Sanierung von PROKON auf gutem Weg - Insolvenzplan für zwei Alternativen in Vorbereitung

Prokon - Insolvenz

Die Sanierung von PROKON befindet sich auf einem gutem Weg.


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH ("PROKON") verläuft die Sanierung weiterhin nach Plan.

In den drei Kerngeschäftsfeldern - Betriebsführung von Bestandswindparks, Projektierung künftiger Windparks und Endkundenstromversorgung - wird motiviert gearbeitet. Gemeinsam mit der engagierten Belegschaft erfolgt eine konsequente Umsetzung der eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen: So konnten u.a. ein angemessenes Berichtswesen, eine umfassende Projektierungsdatenbank und diverse Instrumente für ein wirksames Controlling eingeführt werden. Während des Insolvenzverfahrens sind zwei Windparks in Deutschland und Polen errichtet und erfolgreich in Betrieb genommen worden. Die Projektierungsteams in Deutschland, Polen und Finnland treiben die Entwicklung einer Vielzahl von Windparkprojekten intensiv voran.

 

Der Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin kommentiert: "Der bisherige Verlauf des Sanierungsprozesses ist sehr positiv zu bewerten. Wir konnten den EBITDA von PROKON per Ende September 2014 auf knapp 35 Prozent der Gesamtleistung des Unternehmens steigern und liegen damit bei der leistungswirtschaftlichen Sanierung über Plan. Das ist nur möglich gewesen, weil sich die Belegschaft von PROKON mit großem Einsatz in den herausfordernden und komplexen Sanierungsprozess einbringt."

 

Auch die Verkaufsprozesse für diejenigen Unternehmensbereiche und Beteiligungen, die nicht zu den Kerngeschäftsfeldern gehören, verlaufen planmäßig. Für das Biodieselwerk in Magdeburg liegen mehrere Angebote vor; für die Wälder in Rumänien wird derzeit mit zwei Interessenten verhandelt; für die PROKON-eigene Windenergieanlage sind Interessenbekundungen eingereicht worden. Die drei Transaktionen - Biodiesel, Wälder und P 3000 - sollen möglichst in den nächsten drei Monaten abgeschlossen werden. Die Sanierung des Paletten-Werkes in Torgau verläuft ebenfalls nach Plan.

 

Dr. Penzlin weiter: "Bei der finanzwirtschaftlichen Sanierung von PROKON sehen wir noch eine Vielzahl von Herausforderungen. Dennoch bin ich zuversichtlich, dass wir die Sanierung im ersten Halbjahr 2015 erfolgreich abschließen können."

 

Die finanzwirtschaftliche Sanierung von PROKON wird im Rahmen eines Insolvenzplans erfolgen. Durch den Insolvenzplan wird eine Fortführung von PROKON in den vorgenannten Kernbereichen sichergestellt; Eigen- und Fremdkapital werden restrukturiert. Dabei verfolgt der Insolvenzverwalter zwei alternative Sanierungsvarianten. Die erste Variante sieht vor, dass die Genussrechtsinhaber Eigentümer von PROKON werden können. In Variante zwei würden alternativ die Anteile an PROKON an einen Investor veräußert werden.

 

In beiden Sanierungsvarianten ist für alle Genussrechtsinhaber vorgesehen, dass ein Teil ihrer Forderungen in eine handelbare Anleihe gewandelt wird. Die Zins- und Tilgungszahlungen für diese Anleihe werden durch die Bestandswindparks von PROKON in Deutschland und Polen erwirtschaftet. Durch eine Börsennotierung im Freiverkehr werden die Genussrechtsinhaber zudem die Möglichkeit erhalten, die Anleihe über die Börse zu veräußern. Mit der Strukturierung der Anleihe hat der Insolvenzverwalter das Bankhaus M.M.Warburg & CO und die internationale Rechtsanwaltssozietät Clifford Chance beauftragt.

 

Die beiden Sanierungsvarianten weisen im Übrigen allerdings grundlegende Unterschiede auf. Die erste Variante setzt voraus, dass eine ausreichende Zahl an Genussrechtsinhabern bereit ist, auf Barauszahlungen zu verzichten und sich stattdessen als Gesellschafter in einer noch festzulegenden Form an PROKON zu beteiligen. Der Insolvenzverwalter befindet sich hierzu mit verschiedenen Gläubigergemeinschaften, insbesondere dem FvP Die Freunde von Prokon e.V., der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie der DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. in engem Austausch. Sobald die weiteren Einzelheiten dieser Sanierungsvariante festgelegt sind, wird der Insolvenzverwalter die Genussrechtsinhaber anschreiben, um deren Bereitschaft zu einer unternehmerischen Beteiligung abzufragen.

 

Wenn die Genussrechtsinhaber nicht in ausreichender Zahl bereit sind, sich unternehmerisch zu beteiligen, ist als alternative Variante eine Veräußerung der Anteile an PROKON an einen Investor möglich. In diesem Fall würden sämtliche Genussrechtsinhaber neben der Anleihe eine Barzahlung erhalten. Die Investoren werden in einem strukturierten M&A-Prozess ermittelt, mit  dem der Insolvenzverwalter ebenfalls das Bankhaus M.M.Warburg & CO beauftragt hat. Die Investorenansprache wird kurzfristig erfolgen.

 

"Beide Sanierungsvarianten werden parallel verfolgt, um in jedem Fall einen zügigen Abschluss des Insolvenzverfahrens sowohl im Unternehmens- als auch im Gläubigerinteresse zu gewährleisten. Wichtig ist, dass PROKON in beiden Varianten im Rahmen eines Insolvenzplans saniert und dauerhaft fortgeführt werden wird" betont Dr. Penzlin.

 

Es ist davon auszugehen, dass Anfang des Jahres 2015 Klarheit darüber besteht, welcher der beiden Sanierungswege beschritten werden soll. Dieser Weg wird dann durch den Insolvenzplan umgesetzt. Der Insolvenzplan wird nach jetzigem Planungsstand im Februar/März 2015 beim Insolvenzgericht eingereicht. Der Insolvenzverwalter wird den Insolvenzplan allen Gläubigern per Post übersenden.

 

Über den Insolvenzplan wird in einer zweiten Gläubigerversammlung entschieden werden. Hierzu wird - wie bisher -  eine Abstimmung Ende April 2015 angepeilt. Mit rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans wird das Insolvenzverfahren aufgehoben werden.

 

Sollten diejenigen Unternehmensbereiche und Beteiligungen, die nicht zu den Kerngeschäftsfeldern gehören, nicht bis zum Frühjahr 2015 vollständig verwertet sein, wird die Verwertung im Rahmen einer sog. Planüberwachung fortgesetzt.

 

Um nach Beendigung des Insolvenzverfahrens eine qualifizierte Unternehmensleitung von PROKON sicherzustellen, hat der Insolvenzverwalter bereits die renommierte Personalberatung Russell Reynolds mit der Suche nach einer qualifizierten Führungscrew beauftragt.

 


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