Sachsen gibt für die Insolvenzberatung jährlich 1,8 Millionen Euro aus
Seit 1999 haben die sächsischen Insolvenzberatungsstellen ca. 20.000 Bürgerinnen und Bürger und deren Familien im außer- oder vorgerichtlichen Verfahren beraten.
In ca. 10 Prozent der Fälle konnte durch eine Einigung mit den Gläubigern die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens sogar verhindert werden. In den übrigen Fällen wurden die für die Eröffnung
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