27.12.2013 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

S.A.G. Solar Italia s.r.l. leitet präventives Vergleichsverfahren ein

S.A.G. Solarstrom AG ist insolvent

Insolvenzanmeldung der Muttergesellschaft setzt Konzern-Cashpooling außer Kraft und gefährdet damit Zahlungsfähigkeit - Operatives Geschäft wird fortgeführt.


Der Verwaltungsrat der S.A.G. Solar Italia s.r.l., eine 100%-Tochter der S.A.G. Solarstrom AG hat am 19.12.2013 den Beschluss gefasst, beim Landgericht Mailand einen Antrag auf Einleitung eines präventiven Vergleichsverfahrens (Concordato preventivo; R.D. 16.03.1942 Nr. 267, Art. 160 ff) zu stellen.

 

Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der Muttergesellschaft S.A.G. Solarstrom AG hat das Konzern-Cashpooling außer Kraft gesetzt und gefährdet damit die Zahlungsfähigkeit der  S.A.G. Solar Italia s.r.l. Die italienische Tochtergesellschaft hat im Rahmen des Cashpoolings Ansprüche im mittleren einstelligen Millionenbereich gegenüber der Muttergesellschaft.

 

Während des Verfahrens dürfen Forderungen gegenüber der S.A.G. Solar Italia s.r.l. nicht vollstreckt werden. Innerhalb einer vom Gericht festzusetzenden Frist von maximal 180 Tagen wird die Gesellschaft den Gläubigern ein Vergleichsangebot unterbreiten.

 

Der Geschäftsbetrieb der S.A.G. Solar Italia s.r.l., der unter anderem die Betriebsführung (Operations & Maintanance) von Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 60 MWp für Dritte in Italien umfasst, wird im Rahmen des Verfahrens fortgeführt.

 



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