Reisesicherungsschein greift auch bei betrügerischer Insolvenz
Die Versicherung des Veranstalters muss auch dann zahlen, wenn der Reiseveranstalter wegen Betrugs zahlungsunfähig wurde, so der EuGH.
Die Fälle: In beiden Fällen buchten die Kläger Anfang August bzw. Anfang September 2009 bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise, die in der Zeit vom 23. Oktober bis 6. November 2009 bzw.
Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung
Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.