17.02.2012 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Reisesicherungsschein greift auch bei betrügerischer Insolvenz

Reisesicherungsschein greift auch bei betrügerischer Insolvenz

Die Versicherung des Veranstalters muss auch dann zahlen, wenn der Reiseveranstalter wegen Betrugs zahlungsunfähig wurde, so der EuGH.


Die Fälle:  In beiden Fällen buchten die Kläger Anfang August bzw. Anfang September 2009 bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise, die in der Zeit vom 23. Oktober bis 6. November 2009 bzw.

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