Regionalligist VFC Plauen durch Insolvenzplan saniert
Rechtsanwalt Siemon kritisiert die Sanierungssituation im Profifußball
Durch Beschluss des AG
Chemnitz vom 30.6.2015 wurde das Insolvenzplanverfahren betreffend den VFC
Plauen aufgehoben. Nachdem am 1.1.2015 das Insolvenzverfahren eröffnet worden
war, konnte damit der VFC Plauen innerhalb von 6 Monaten vollständig im Regelinsolvenzverfahren
mittels Insolvenzplan saniert und der seit mehr als 112 Jahre bestehende Verein
erhalten werden.
Die Gläubigerversammlung hatte Ende Mai 2015 dem Insolvenzplan
zugestimmt. Auf die ursprünglich angemeldeten ca. 1,5 Mio € Forderungen
entfällt eine Insolvenzquote von 5 %, was in Bezug auf die als berechtigt
anerkannten Forderungen eine Summe von ca. 32.000 € bedeutet, die der VFC
Plauen nun aufzubringen hat. Im Falle einer Liquidation wären die Gläubiger
leer ausgegangen.
Der Insolvenzverwalter RA Siemon äußerte sich zum
Verfahrensgang: „Das Verfahren des VFC Plauen zeigt die Leistungsfähigkeit des
Regelinsolvenzverfahrens mit unabhängigem Insolvenzverwalter. Durch einen Insolvenzverwalter,
der die Erhaltung zum Ziel hat, werden die Nachteile und Zeitverzögerungen
vermieden, die sich oft bei Eigenverwaltungsverfahren zeigen, nämlich die
Führung der Verfahren eben nicht im Gläubigerinteresse, sondern im
Individualinteresse Einzelner.“ Maßgebliche Voraussetzung für den schnellen
Abschluss des Verfahrens war die unverzügliche Einleitung von Maßnahmen der
operativen Restrukturierung durch den Insolvenzverwalter. RA Siemon: „Wir haben
unmittelbar nach Verfahrenseröffnung in Plauen alles auf den Kopf gestellt. Die
Kosten wurden innerhalb kürzester Zeit während der laufenden Spielrunde
halbiert. Mehr als 20 Verträge mit Spielern und dem Trainer wurden durch den
Insolvenzverwalter dafür neu geschlossen; ebenso viele Verträge wurden
beendet.“ Die Kostenseite wurde dadurch
der Einnahmenseite angepasst und zugleich wurden wichtige Sponsoren für den
Rest der Saison gehalten. Damit ist ein Gerüst aufgestellt, auf dem Verein in
der Zukunft aufbauen kann. Stets handelten der Insolvenzverwalter und der
Vereinsvorstand des VFC Plauen dabei im Einvernehmen.
Siemon lobte die Justiz
beim AG Chemnitz. RA Siemon: „Die Beendigung des Verfahrens innerhalb von 6
Monaten war nur möglich, weil beim AG Chemnitz hochprofessionell gearbeitet
wird. Dort und an vielen anderen Insolvenzgerichten arbeiten Richter und
Rechtspfleger, oft seit mehr als 20 Jahren tätig, die wissen, wie wichtig der
Faktor Zeit ist.“
Zugleich kritisierte RA Siemon die Sanierungssituation im Profifußball. In der Regionalliga Nordost regelten die Satzungen des DFB und des NOFV den sog. Zwangsabstieg bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Einem insolventen Verein wird mit dem Zwangsabstieg die wirtschaftliche Grundlage entzogen und es werden wirtschaftliche Werte unnötig vernichtet. Dies schadet erheblich den Gläubigerinteressen und auch den wirtschaftlichen Interessen der anderen Vereine der Liga.
RA Siemon: „Es finden dann nur noch Freundschaftsspiele statt, die keinen mehr interessieren, aber dennoch Geld kosten. Auch wurde die operative Restrukturierung erheblich beeinträchtigt, weil gerade leistungsfähige, junge Spieler sofort den insolventen Verein verlassen haben und im Fall Plauen nicht gehalten werden konnten, weil sie nicht absteigen und auch keine Freundschaftsspiele über eine Halbserie hinweg absolvieren wollen.“ Verantwortlich für diesen sanierungsfeindlichen Zustand ist insbesondere der DFB, der den nachgeordneten Verbänden die Satzungen vorgibt und dessen eigene Satzungen den Zwangsabstieg auch vorsehen. RA Siemon: „ Wir haben versucht, dagegen juristisch vorzugehen. Die besondere Spiel- und Wettbewerbssituation lässt eine gerichtliche Klärung durch die Instanzen aber oft nicht zu.“
Dennoch änderte der DFB während des laufenden Insolvenzverfahrens die Satzung zum 1.7.2015, wobei der Zwangsabstieg in einen 9-Punkteabzug umgewandelt wurde. Ähnliche Regelungen finden sich jetzt für alle Ligen bis hin zur 1. Bundesliga in den Satzungen. Ein 9-Punkteabzug bedeutet im Regelfall aber einen faktischen Zwangsabstieg, weshalb die sanierungsfeindliche Situation damit nicht wesentlich entschärft wird. RA Siemon äußerte sich zur Rechtslage dieser Regelungen: „Die sanierungsfeindlichen Regelungen des DFB verstoßen gegen § 119 InsO und die Rechtsprechung des BGH, weil sie das Wahlrecht des Insolvenzverwalters auf Teilnahme am Spielbetrieb insolvenzzweckwidrig und sanierungsfeindlich zu Lasten der Gläubiger beeinträchtigen. Die von Seiten der Verbände zur Begründung herangezogenen Argumente ähneln Stammtischargumenten, die einem sanierungsfreundlichen, Werte erhaltenden, modernen Insolvenzrecht nicht gerecht werden.“ In besonderer Weise verwies RA Siemon auf die unnötige Zerstörung von Werten. RA Siemon: „Wir hatten beim LG Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt, die im Februar 2015 einstweilen – später aufgehoben - vorsah, dass die Spiele gewertet werden. Bei unserem Spiel in Magdeburg waren auf dieser Grundlage ca. 13.000 Zuschauer anwesend. Bei einem Freundschaftsspiel wäre dieser Zuschauerzuspruch nicht denkbar gewesen.“ In der Regionalliga sind die Werte, um die es geht, noch nicht bedeutend genug. Aber es steht zu befürchten, dass die Zeit kommen wird und sich diese Fragen bei Vereinen der 1. oder 2. Bundesliga stellen werden.
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