03.05.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Rechtsanwalt Reinhardt zum starken vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

Insolvenz des Fußball-Drittligist FC Rot-Weiß Erfurt e. V

Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Vereins geht damit auf Reinhardt über.


Das Amtsgericht Erfurt hat am 02.05.2018 Rechtsanwalt Volker Reinhardt zum starken vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Vereins auf Reinhardt übergegangen ist. Damit wird die Lücke geschlossen, die durch den Rücktritt des Präsidiums entstanden ist. Der FC Rot-Weiß Erfurt wird somit wieder handlungsfähig. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird weiterhin seine Handlungen mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss abstimmen.

 

Das Amtsgericht Erfurt hatte zuvor in seinem Beschluss vom 21.03.2018 Reinhardt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und darin bestimmt, dass Handlungen der Vereinsführung nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Im Unterschied hierzu sind die Befugnisse nunmehr vollständig auf Reinhardt übergegangen.

 

 

Über den vorläufigen Insolvenzverwalter

Volker Reinhardt ist Namensgeber der Kanzlei REINHARDT & KOLLEGEN. Er ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und hat zusätzlich ein Masterstudium (LL.M.) in Unternehmensrestrukturierung (corp. restruc.) an der Universität Heidelberg abgeschlossen. Rechtsanwalt Reinhardt wird seit 1999 als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt und hat in über 280 Unternehmensinsolvenzen seine Spezialisierung auf die Fortführung und Sanierung von Wirtschaftsbetrieben herausgearbeitet. In über 25 Insolvenzplanverfahren hat er seine Expertise erfolgreich unter Beweis gestellt.


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