17.05.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

P&R Insolvenz: Ergebnisse der Bestandsaufnahme

Vermutung bestätigt, dass die Zahl der vorhandenen Container deutlich unter der Zahl der an Anleger veräußerten Container liegt;

Erste Erfolge in Bezug auf Sicherung von Erlösen bei Schweizer P&R Gesellschaft für die insolventen deutschen Gesellschaften - Ergebnisse der Bestandsaufnahme


Die Bestandsaufnahme bei den fünf insolventen deutschen Gesellschaften der P&R Gruppe hat zu ersten Ergebnissen geführt. Zudem konnten erste Erfolge in Bezug auf die Sicherung der Zahlungsströme bei der Schweizer P&R Gruppen-Gesellschaft zu Gunsten der deutschen Anleger erzielt werden.

Bereits unmittelbar nach Insolvenzantragstellung war damit begonnen worden, mit Hilfe der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Informationen und Zahlen aufzubereiten und zu analysieren. Dazu erfolgte sowohl eine Auswertung der in Grünwald vorhandenen IT-Systeme und Unterlagen, als auch ein intensiver Datenaustausch und -abgleich mit der in der Schweiz ansässigen P&R Gruppen–Gesellschaft, die die weltweite Vermarktung der Container für die insolventen Gesellschaften organisiert. Durch die am 26. April angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung bei der P&R AG sowie der P&R Transport-Container GmbH konnten nun auch die dort vorhandenen Daten gesichert werden und in die Bestandsaufnahme einfließen. Daraus ergibt sich nun ein klareres Bild vom Gesamtvolumen der Containervermittlung an die deutschen Anleger.


„Die Auswertung der nicht miteinander vernetzten Systeme in Deutschland und der Schweiz hat die ersten Vermutungen bestätigt, dass die Zahl der vorhandenen und vermieteten Container zum heutigen Stand deutlich unter derjenigen liegt, die in Summe von den vier deutschen Gesellschaften an die Anleger verkauft worden sind. Die Fehlentwicklungen begannen vor mehr als zehn Jahren und müssen weiter aufgeklärt werden. Zugleich hat die Bestandsaufnahme aber auch deutlich gezeigt, dass die noch vorhandenen Container einen substantiellen Wert darstellen. Die künftigen Mieterlöse sollen ebenso wie spätere Veräußerungserlöse für die bestmögliche Befriedigung der Ansprüche der Anleger gesichert und realisiert werden“, so der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.


Nach den jetzt vorliegenden ersten, noch vorläufigen Ergebnissen der Auswertung der Systeme sind von den vier deutschen Container-Verwaltungsgesellschaften zum heutigen Stand rund 1,6 Mio. Container an die rund 54.000 Anleger verkauft worden. Dem steht eine Containerflotte von rund 0,6 Mio. gegenüber, wobei sämtliche Angaben noch im Einzelnen verprobt werden müssen. Diese enorme Bestandsdifferenz hatte sich nach den vorliegenden Erkenntnissen über Jahre hinweg aufgebaut. Im Jahr 2010 betrug die Differenz zwischen den verkauften und den vorhandenen Containern bereits rund 0,6 Mio. Derzeit wird aufgearbeitet, wie sich die Bestandsdifferenz über die Jahre entwickelt hat. Parallel dazu werden sämtliche Zahlungsströme der letzten Jahre untersucht und ausgewertet, auch um zu überprüfen, wann und in welchem Umfang Container am Markt ge- und verkauft wurden. Die Staatsanwaltschaft München I hat die Vorgänge ebenfalls bereits aufgegriffen und wurde von der vorläufigen Insolvenzverwaltung informiert.


„Die Aufarbeitung der Krisenursachen und der sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen wird mit Nachdruck betrieben, aber einige Zeit in Anspruch nehmen. Unsere Aufgabe ist es auch, Haftungsansprüche gegen die für die Vorgänge verantwortlichen Personen zu prüfen und durchzusetzen. Die Aufarbeitung wird allerdings auch dadurch erschwert, dass der Geschäftsführer, der die Geschäfte teilweise seit mehr als zehn Jahren geführt hatte, heute nicht mehr zur Verfügung steht, da er im Mai 2016 überraschend verstorben ist. Der heutige Geschäftsführer der deutschen Gesellschaften hat die Geschäfte erst im Juni 2017 von Herrn Heinz Roth übernommen, der die Geschäfte seit Juni 2016 übergangsweise geleitet hatte“, so Dr. Jaffé.  Er betont: „Für die Anleger ist jetzt in einem ersten Schritt ohnehin entscheidend, dass es gelingt, die vorhandenen und vermieteten Container, die laufend Zahlungseingänge generieren, zu sichern und sie – wenn nötig auch über Jahre hinweg - bestmöglich zu verwerten, denn eine Verwertung durch die Anleger selbst ist rechtlich und praktisch unmöglich. “


Vor diesem Hintergrund wurde und wird intensiv an Maßnahmen gearbeitet, um die Erlöse zu sichern, die aufgrund der vertraglichen Strukturen zunächst in der Schweizer Gesellschaft erzielt werden, aber letztlich den Anlegern und Gläubigern zu Gute kommen sollen. Die Mietverträge mit den Leasinggesellschaften, die die Container weltweit an Reedereien vermarkten, wurden historisch nicht von den vier deutschen Container-Verwaltungsgesellschaften geschlossen, sondern von der Schweizer Gesellschaft.


In Folge der in Gang gesetzten Aufklärung wurde nun in der Schweizer Gesellschaft ein Schweizer Wirtschaftsprüfer als Verwaltungsrat bestellt, der die Geschäftsführung der Schweizer Gesellschaft kontrolliert. Ziel ist es, die Ansprüche der deutschen Gesellschaften bestmöglich zu befriedigen, auch durch die Verwertung eines eigenen Vermögens der Schweizer Gesellschaft. Auch diese Verwertungserlöse sollen den Anlegern und Gläubigern letztendlich zu Gute kommen.


 „Nur wenn es gelingt, die Mieteinnahmen aus den nahezu vollständig vermieteten Containern zu sichern und diese später zu verwerten, kann es zu einer substantiellen Verteilung an die Anleger kommen. Ein Zusammenbruch der Schweizer Gesellschaft würde den Anlegern nichts nützen und auch keinen Mehrwert für sie bringen. Bricht die Wertschöpfungskette, an deren Ende die Anleger der deutschen Gesellschaften stehen, zusammen, wird sich der Schaden der Anleger weiter vertiefen. Eine realistische Zugriffsmöglichkeit auf die Container bestünde dann nicht. Vielmehr würden die Container in diesem Fall möglicherweise außer Dienst gestellt und weltweit zur Abdeckung der enorm hohen Standkosten durch Dritte zwangsverwertet. Für die Anleger würde dann nichts mehr übrig bleiben. Wir tun alles dafür, um den Schaden der Anleger so gering wie möglich zu halten, dies setzt aber voraus, dass sich die Beteiligten trotz der schwierigen Situation im eigenen wirtschaftlichen Interesse rational verhalten“, ergänzt Dr. Jaffé.


Die vorläufigen Insolvenzverwalter bitten deshalb betroffene Anleger weiterhin darum, Ruhe zu bewahren und die Fortschritte in den einzelnen Insolvenzverfahren abzuwarten. Auch wenn Anlegern kein Eigentums-Zertifikat vorliegt, können sie Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen. Diese Forderungsanmeldung ist jedoch erst nach Eröffnung der Insolvenzverfahren möglich.


Aktuelle Informationen zum Verfahrensstand und laufend aktualisierte Antworten auf häufig gestellte Fragen können Anleger auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite www.frachtcontainer-inso.definden.

 


Bild: © gpoint

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