19.04.2010 - Kategorie "Private Insolvenz"

Privatinsolvenz und Mini-oder Nebenjob

Privatinsolvenz und Mini-oder Nebenjob


Zum monatlich anzugebenden Nettolohn zählen auch Einkünfte aus Neben-/Minijob. das bedeutet, dass Lohn aus dem Haupterwerb und Einkommen aus dem Nebenjob zusammengerechnet werden - an dieser Summ

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