18.09.2020 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Pflicht zum Insolvenzantrag wird weiter ausgesetzt

Keine Insolvenzantragspflicht bis Ende des Jahres

Angesichts der weiter angespannten Lage vieler Unternehmen in der Corona-Krise wird das Zahlungsunfähige Firmen müssen ab Oktober wieder einen Insolvenzantrag stellen.


In Fällen der Überschuldung wird die Antragspflicht bis Jahresende ausgesetzt. Das beschloss der Bundestag am Donnerstagabend. Das soll in Bedrängnis geratenen Firmen weiterhin Luft verschaffen, um

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