08.02.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Pfau Kommunalgeräte stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Pfau Kommunalgeräte GmbH mit Hauptsitz in Springe ist insolvent

Geschäftsbetrieb des 1927 gegründeten Traditionsunternehmens läuft weiter


Die Pfau Kommunalgeräte GmbH mit Hauptsitz in Springe bei Hannover hat beim Amtsgericht Hameln einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Unternehmen beschäftigt derzeit 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist spezialisiert auf die Herstellung und den Verkauf von Kommunalfahrzeugen. Diese Spezialfahrzeuge und entsprechende Fahrzeuganbaugeräte werden in erster Linie zur Straßenreinigung, zum Transport und für den Winterdienst genutzt. Hauptkunden sind Kommunalbetriebe, Händler von Kommunalfahrzeugen und Privatunternehmen mit größeren Flächen. Das Familienunternehmen wurde 1927 als Schlossereibetrieb von Otto Pfau gegründet und wird in der vierten Generation geführt.

Hintergrund des Insolvenzantrags sind, die aufgrund des milden Winters ausbleibenden Aufträge beim Verkauf von Schneepflügen und Streuautomaten sowie daraus resultierende Rückgänge im Ersatzteilverkauf. Zudem konnten hohe Entwicklungskosten für das Modell „Cityjet“ nicht vollständig kompensiert werden.


Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Sanierungsexperte Dr. Christian Willmer aus der Kanzlei WILLMERKÖSTER bestellt. WILLMERKÖSTER zählt zu den leistungsfähigsten Insolvenzverwalterkanzleien im norddeutschen Raum. Willmer und sein Team haben die Tätigkeit im Unternehmen noch am Tag der Bestellung aufgenommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden bei einer Mitarbeiterversammlung über den aktuellen Stand der Dinge und die nächsten Schritte informiert. In einer ersten Stellungnahme kündigte Willmer an, dass der laufende Geschäftsbetrieb bis auf weiteres fortgeführt wird. Willmer erklärte weiter, dass die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter bis Ende März über das Insolvenzgeld abgesichert seien. Die dazu nötigen Schritte seien bereits eingeleitet.

 

Dr. Christian Willmer, als vorläufiger Insolvenzverwalter: „Dass die Voraussetzungen gegeben sind, den Geschäftsbetrieb auch nach dem Insolvenzantrag aufrecht zu erhalten, hilft mit Blick auf eine Sanierung ein großes Stück weiter. Der Auftragsbestand macht Mut und wir werden jetzt sehr sorgfältig und gemeinsam mit der Geschäftsführung prüfen, ob und wie wir daraus tragfähige Perspektiven entwickeln können.“

 


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