14.11.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Petromove AG – Hoffnungsschimmer für betrogene Anleger

Insolvenz des Schweizer Tankstellenbetreibers Petromove

Andreas M. Lang: Die Schweizer Staatsanwaltschaft geht laut ihren Ermittlungsakten davon aus, dass der Tankstellenbetreiber Petromove AG seit mindestens 2011 überschuldet war.


Das erhöht die Chancen auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

 

Mit einer Rendite von 12 Prozent ohne Risiko warb zeitweise die mittlerweile insolvente Schweizer Tankstellenkette Petromove. Ziel der Akquisetätigkeit: deutsche Privatanleger. Anleger, die diesem Verspre-chen glaubten, erwarben im sogenannten Grauen Markt Aktien des Unterneh-mens. Das Geschäft lief dabei nicht über eine Börse, sondern OTC (over the coun-ter), was frei übersetzt soviel heißt wie: Über die Ladentheke. Dabei gibt es weder eine transparente Preisbildung, noch eine gesetzliche Regulierung, weshalb immer die Gefahr besteht, dass der Anleger über eben diese Ladentheke gezogen wird. Am Ende blieben statt der versprochenen Rendite nur staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Betrugs gegen das Petromove-Managements und etliche geprellte Anleger.

 

„Wir konnten mittlerweile Akteneinsicht bei der Schweizer Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft nehmen. Danach geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Petromove AG seit mindestens 2011 überschuldet war. Aufgrund dieser Information sind wir zuversichtlich beweisen zu können, dass die deutschen Anleger seinerzeit unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu einem Investment in Aktien der Petromove AG veranlasst wurden“, erklärt Andreas M. Lang, Vorstand der auf Kapitalmarktthemen spezialisierten Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Für die von ihm vertretenen Kläger ist das eine gute Nachricht, erhöht es doch die Chance auf Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen den seinerzeitigen Vorstandsvorsitzenden der Petromove AG, Matthias Oberli. Und auch bisher nicht anwaltlich vertretenen Anlegern steht durch die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit wieder offen, ihren Schaden klageweise geltend zu machen.

 

 

 

Über Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlegerrechts (JUVE Handbuch 2014/15). Die Kanzlei hat bereits über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Die insgesamt vertretene Schadenssumme privater und institutioneller Anleger summiert sich mittlerweile auf rund 12 Milliarden Euro. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist regelmäßig als Sachverständiger des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit Kapitalmarktgesetzen tätig. Laut HANDELSBLATT ist Rechtsanwalt Nieding „einer der renommiertesten deutschen Anlegerschutzanwälte" (HANDELSBLATT, 09.02.2011), für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er „der bekannteste Anlegeranwalt der Republik“ (F.A.S. vom 27.04.2014). Seit 1994 vertritt die Kanzlei Deutschlands größte Aktionärsvereinigung, die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.). In bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr nehmen die Anwälte von Nieding + Barth im Rahmen dieser Aufgabe die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr. In prominenten Insolvenzfällen so bei Prokon Regenerative Energien GmbH, bei der Solar Millennium AG, der Windreich GmbH, der WGF AG, der Gontard & Metallbank AG, der Gold-Zack AG, der Augusta Technologies AG und der Future Business KGaA (Infinus) vertritt Rechtsanwalt Nieding die Interessen von Anleiheinhabern mit einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro als Gemeinsamer Vertreter. Rechtsanwalt Nieding vertritt zudem die Interessen der Anleger in zahlreichen Gläubigerausschüssen z.B. bei der PROKON Regenerative Energien GmbH, der Solar Millennium AG, der Windreich GmbH, der Getgoods.de AG, der Green Planet AG, der Gontard & Metallbank AG sowie der Gold-Zack AG. Weitere Themenschwerpunkte der Kanzlei liegen in den Rechtsbereichen des Versicherungsrechts sowie M&A.


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