Patientenversorgung am Klinikum Osnabrücker Land gesichert
Die KOL Klinikum Osnabrück Land GmbH sowie die SKOL Service Klinikum Osnabrücker Land GmbH haben beim Amtsgericht Osnabrück einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt.
Das Gericht hat die Anträge genehmigt und das sogenannte Vorverfahren eröffnet. In der vergangenen Woche berief zudem der Aufsichtsrat den erfahrenen Insolvenzexperten Torsten Gutmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum zweiten Geschäftsführer der beiden Gesellschaften. Er soll den Sanierungskurs unterstützen und seine Expertise für die Eigenverwaltung einbringen.
Die Eigenverwaltung gilt für beide Gesellschaften der Klinik mit ihren Standorten in Dissen und Georgsmarienhütte. In der Eigenverwaltung können beide Gesellschaften ihre Geschäfte unter Aufsicht des Gerichts und der Sachwalter in eigener Regie fortführen. Die Klinik hat nun bis zu drei Monate Zeit für die Ausarbeitung eines Insolvenzplans.
Das Amtsgericht Osnabrück hat für beide Verfahren Sachwalter berufen, die die Eigenverwaltung überwachen werden. Sachwalter bei der KOL Klinikum Osnabrück Land GmbH ist Dr. Thorsten Fuest von der Kanzlei Brinkmann & Partner. Bei der SKOL Service Klinikum Osnabrücker Land GmbH wurde Stefan Meyer von der gleichnamigen Kanzlei MEYER zum Sachwalter berufen.
Geschäftsführer Georg Sartorius betont: „Unser Geschäftsbetrieb läuft nahtlos weiter. Die qualitativ hochwertige Behandlung unserer Patienten ist sichergestellt.“ Gemeinsam mit Torsten Gutmann wird er einen Insolvenzplan erarbeiten, der eine erfolgreiche Fortführung des Klinikums in Georgsmarienhütte ermöglichen soll. Das Klinikum in Dissen wird für die nächsten drei Monate weitergeführt, damit alle Patienten optimal mit der anerkannt hohen medizinischen Kompetenz versorgt werden können. Zugleich wird geprüft wird, ob mögliche Investoren den Standort Dissen weiterbetreiben.
Karl Groß, Ärztlicher Direktor im Klinikum Dissen, erklärt: „Wir haben in den vergangenen Tage zahlreiche Gespräche mit den niedergelassenen Ärzten in Dissen geführt. Ich möchte betonen, dass wir in den nächsten drei Monaten unsere Patienten in Dissen wie gewohnt versorgen werden. Unser Team wird für alle Patienten da sein.“
Eigenverwaltung wegen fehlender Förderzusage
Grund für den Antrag auf Eigenverwaltung ist eine fehlende Förderzusage des Krankenhausplanungsausschusses für die nächsten Jahre. Der Ausschuss hatte am 16. Juli dem Sozialministerium empfohlen, für das Dissener Krankenhaus keine Fördermittel zu erteilen. Es ist zu erwarten, dass das Sozialministerium dieser Empfehlung folgen wird.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.