OLG Schleswig beschränkt Grundbucheinsicht durch eine Gläubigerin
Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentums- und Vermögensverhältnisse an Grundstücken. Das Oberlandesgericht Schleswig präzisierte jetzt die Grenzen zwischen bloßer Neugier und berechtigtem Interesse an einer Einsicht in das Grundbuch.
Der FallDie Berlinerin hat gegen einen Mann eine Forderung von mehr als 10.000 €. Der von ihr beauftragte Gerichtsvollzieher fand in der kleinen Wohnung des Mannes, der Leistungen nach dem SGB II (sog
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