Oberlandesgericht urteilt am 14. April über Lehman-Klagen
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) wird am 14. April die ersten Urteile im Streit geschädigter Lehman- Anleger mit der Hamburger Sparkasse (Haspa) verkünden. Das gab der Vorsitzende Richter des 13. Zivilsenats des OLG, Ralf Panten, am Mittwoch im Anschluss an zwei mehrstündige Verhandlungen in Hamburg bekannt. Bis dahin sollen beiden Seiten nochmals Stellung nehmen. Damit ist ein erstes Urteil der Berufungsinstanz in Sicht. Die Haspa hatte gegen die Urteile des Landgerichts Berufung eingelegt, die zugunsten der Anleger entschieden hatten.
Die Haspa-Kunden fordern von dem Geldinstitut Schadenersatz, weil sie falsch beraten worden seien. Vor den Gerichten schälten sich bislang vor allem zwei Themenkomplexe als maßgeblich heraus: Zum eine
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