NIVD spricht sich für moderate Ergänzungen der Zulassungsregeln aus
NIVD spricht sich für moderate Ergänzungen der Zulassungsregeln für Beruf des Insolvenzverwalters aus: Warnung vor zu großer Barriere für neu nachrückende Verwalter/innen
Auf einer gemeinsamen Fachtagung der Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands e. V. (NIVD) und dem Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e. V. (BAKinso) hat sich die NIVD für eine moderate Neuregelung zum Berufsrecht ausgesprochen. In ihrem Vortrag zur Zukunft des Insolvenzverwalterberufs stellte Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Vorstandsvorsitzende der NIVD, dazu zentrale Thesen vor.
Neuregelung
darf keine Markteintrittsbarrieren schaffen
„Für die NIVD ist es besonders wichtig, dass künftige Neuregelungen zum Berufsrecht keine Markteintrittsbarrieren für neue Verwalter schaffen. Der Zugang zum Verwalterberuf darf nicht überreguliert werden“, betont Dr. Susanne Berner in ihrem Vortrag. Insolvenzverwalter unterlägen bereits jetzt hohen qualitativen Anforderungen durch die Aufsicht der Insolvenzgerichte und der Gläubigerorgane, so Berner weiter. Auch einer Fachprüfung für Insolvenzverwalter steht die NIVD kritisch gegenüber. Denn der Mehrwert einer solchen Prüfung im Vergleich zu den bereits bestehenden Qualifikationen wie z. B. dem Fachanwalt für Insolvenzrecht (FAInsR) seien nicht zu erkennen. Besonders die wichtigen Fähigkeiten wie Entscheidungsstärke, Verhandlungsgeschick und Diplomatie, die ein Insolvenzverwalter neben seinen juristischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen bei der Ausübung seiner Tätigkeit im Alltagsgeschäft braucht, bilde eine Fachprüfung nicht ab. Ebenso nicht notwendig sei für die NIVD die Einrichtung einer Kammer zur Verwalterauswahl und zur Verwalteraufsicht. Dies sei bereits durch die Insolvenzgerichte sowie Gläubigerorgane umfassend umgesetzt. Für alles weitere wie im Falle von Verstößen gegen Pflichten des Insolvenzverwalters lassen sich Regelungen und Kooperationen mit bereits bestehenden Kammern oder übergeordneten Stellen einrichten.
Bundeseinheitliche
Liste zur Entlastung der Gerichte
Dennoch spricht sich auch die NIVD klar für bestimmte Neuregelung des Berufs aus. So sieht der Verband eine bundeseinheitliche Liste von Insolvenzverwaltern und Sachwaltern sowie eine allgemeine Regelung des Zugangs zum Beruf als sinnvoll an. Eine zentrale Liste sowie dafür geschaffene einheitliche Bewerbungsmaßstäbe würden die Insolvenzgerichte entlasten und Kapazitäten für die eigentlichen Aufgaben ermöglichen. Etwaige Neuregelungen zum Berufsrecht sollen auch für Organe und Berater im Eigenverwaltungsverfahren sowie für künftige Restrukturierungsverwalter Anwendung finden.
Angestoßen wurde die Diskussion um die Neuregelung der Berufsordnung durch eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Dort ist festgeschrieben, dass eine Regelung von gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Berufszulassung und Berufsausübung von Insolvenzverwalter und Sachwalter geschaffen werden soll. Ziel dieser Regelung soll die Gewährleistung einer qualifizierten und zuverlässigen Wahrnehmung der Aufgaben von Insolvenzverwaltern und Sachwaltern sowie eine effektive Aufsicht ihrer Tätigkeit sein.
Über die NIVD e. V.
Die NIVD ist die erste bundesweit organisierte Interessenvertretung für alle am Insolvenzverfahren Beteiligten. Die NIVD richtet sich damit bewusst an alle Personen und Institutionen, die auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätig sind. Als bundesweit organisierte Interessenvertretung bringt sich die NIVD aktiv in Gesetzgebungsverfahren ein und engagiert sich für eine Weiterentwicklung des Insolvenzrechts. Der fachliche Austausch zwischen den Mitgliedern - Insolvenzverwaltern, Restrukturierungsberatern, Angehörigen der Justiz und Gläubigervertretern - und die Möglichkeit des disziplinübergreifenden Networkings zeichnen den Verband mit bundesweit über 350 Mitgliedern aus.
Der Verband wird durch den dreiköpfigen Vorstand mit Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner und den Rechtsanwälten Dr. Hubertus Bartelheimer sowie Dr. Robert Schiebe repräsentiert. Der Verband wurde in 2007 unter den Namen VJI als Zusammenschluss einiger junger Insolvenzverwalter aus Berlin und Hamburg gegründet und 2012 im Zuge der Einführung des ESUG im Mitgliederkreis geöffnet sowie in „NIVD e.V.“ umbenannt.
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