14.07.2009 - Kategorie "Private Insolvenz"

Niedrigster Verzugszinssatz seit 2002

Niedrigster Verzugszinssatz seit 2002

Zum 01.Juli wurde der Basiszinssatz nach § 247 BGB von der Bundesbank neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.07.2009 nur noch 0,12 % (bisher 1,62 %).


Der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte Somit beläuft sich nach § 288 Abs. 1 BGB auf 5,12 % . (5 % Verzugszins + 0,12% Basiszinssatz). Geschäftskunden bezahlen 8,12 % (8 % Verzugszins + 1,62 % B

Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung

Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.