Neue Datenschutzvorschriften für Ihr Mahnwesen
Zum 1. April 2010 treten neue Datenschutzvorschriften zum Forderungsmanagement in Kraft. Die Regelungen wirken sich direkt auf alle Unternehmen aus, die die zur Eintreibung von offenen Forderungen gegen private Schuldner Dienstleister wie Inkassobüros, Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen nutzen.
Die Übermittlung der Kundendaten an den Dienstleister darf nur noch nach der neuen Regelung erfolgen. Verstöße können Strafen und Schadenersatzforderungen betroffener Kunden nach sich ziehen. Die R
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