10.11.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

MS "Deutschland": Anleihegläubigerversammlung am 12. November in München

Das Traumschiff meldet Insovlenz an

Am 12. November 2014 findet in München die zweite Gläubigerversammlung der MS "Deutschland" Beteiligungsgesellschaft mbH statt. Das Unternehmen befindet sich derzeit im vorläufigen Insolvenzverfahren.


Bei dieser Versammlung soll der Gemeinsame Vertreter des Gläubigerausschusses gewählt werden. Auf einer ersten Gläubigerversammlung am 8. Oktober 2014 konnte die Wahl nicht durchgeführt werden, da mit einer Präsenz von 44% die notwendige Mindestpräsenz von 50 Prozent der Anleihegläubiger nicht vertreten war und somit keine Beschlussfähigkeit vorlag.

 

Für die Wahl des gemeinsamen Vertreters ist in der zweiten Gläubigerversammlung keine Mindestpräsenz notwendig.

 

Gemäß verschiedener Ergänzungsanträge aus dem Kreis der Anleihegläubiger soll der gemeinsame Vertreter mit umfangreichen Ermächtigungen hinsichtlich der für die Anleihegläubiger bestellten Schiffshypothek ausgestattet werden, die für den Erhalt des Schiffes und die Verwertung der Sicherheit notwendig sind. Für diese Ermächtigungen ist eine Mindestpräsenz von 50% und eine qualifizierte Mehrheit notwendig. Die Geschäftsführung der MS Deutschland ist zuversichtlich, dass sowohl die notwendigen Mindestpräsenz als die notwendigen Mehrheiten erreicht werden und bittet alle Anleihegläubiger, an der Versammlung teilzunehmen bzw. einen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

 

Rechtsanwalt und Ministerpräsident a.D. Günther Beckstein, steht für die kommende Wahl am 12. November 2014 nicht mehr als Kandidat zur Verfügung. Auf Vorschlag der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. und der DIU e.V. - Deutsche Investoren Union wird anstelle von Herrn Beckstein die STU Management Partners GmbH, vertreten durch den geschäftsführender Partner von STU Management Partners, Herrn Diplom-Kaufmann Stefan Ulrich, kandidieren. Stefan Ulrich hatte bereits zuvor das Kompetenzteam Beckstein unterstützt und ist für die Anleihegläubiger Mitglied im vorläufigen Gläubigerausschuss.

 


Bild: © J. Hansen

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