Montessori im Olympiapark beantragt Eigenverwaltung
Der Verein Montessori im Olympiapark hat am vergangenen Freitag beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag auf Eigenverwaltung gestellt.
Grund für diesen Schritt sind drückende Lasten aufgrund von Rückzahlungsforderungen der Regierung von Oberbayern.
Der Vorstand des Vereins hat bereits ein Konzept erarbeitet, das in den kommenden Monaten umgesetzt werden soll. „Der Schulbetrieb wird weiter uneingeschränkt fortgeführt“, betont der Vorstand. Auch im Kinderhaus geht es normal weiter. Alle Kinder werden wie gewohnt betreut. „Unsere Aufnahmeverfahren für das Kinderhaus sowie die Grundschule und die 5. Klasse haben im Januar begonnen. Die Eltern können ihre Kinder für das Kindergarten- und Schuljahr 2015/2016 bei uns anmelden“, sagt der Vorstand.
An der Schule sind 325 Schüler eingeschrieben. Das Kinderhaus betreut 66 Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Der Verein beschäftigt 63 Mitarbeiter, die am heutigen Montag über die Lage informiert wurden. Die Gehälter der Mitarbeiter sind gesichert.
Verein muss Fördergelder zurückzahlen
Als gemeinnützige Einrichtung finanziert sich der Verein Montessori im Olympiapark aus Schulbeiträgen, Fördermitteln der Regierung und im kleineren Rahmen aus Spenden. Den Rückforderungsbescheiden zufolge müssen Fördergelder in erheblicher Summe für die Jahre 2003 bis 2013 zurückgezahlt werden. Gegen die Bescheide hat der Verein fristgerecht Klage bzw. Widerspruch eingereicht.
In den vergangenen Jahren erhielt der Verein, ebenso wie alle anderen privaten Schulen, Fördergelder in Relation zu den Ist-Kosten. Zu klären ist, ob die Höhe bestimmter Kosten und die entsprechenden Fördergelder richtig bemessen wurden. Im Jahr 2011 wurde die staatliche Förderung auf eine Pauschalförderung umgestellt. Die Fördersummen sind seither von der Anzahl der Schüler und der Schulgröße abhängig. Damit können in der Zukunft vergleichbare Rückforderungsansprüche nicht entstehen.
Verein sucht das Gespräch mit Regierung
Bei Berücksichtigung der Rückerstattungsbeträge ergibt sich eine rechnerische Überschuldung des Vereins, so dass der Schritt der Eigenverwaltung gewählt wurde. Die Eigenverwaltung ist für die Restrukturierung das geeignete Instrument, weil es Planungssicherheit für den Verein bedeutet und die Interessen der Gläubiger berücksichtigt.
Der Verein Montessori im Olympiapark wird gemeinsam mit insolvenzerfahrenen Sanierungsexperten der Kanzlei PLUTA einen sogenannten Insolvenzplan erarbeiten. Zudem wird der Verein das Gespräch mit den Verantwortlichen der Regierung von Oberbayern suchen. „Wir werden hier eine Lösung finden, um für den Verein und die Regierung das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Insbesondere werden wir den laufenden Kindergarten- und Schulbetrieb unverändert aufrechterhalten“, so der Vorstand.
Informationen zum Verfahren:
Die Eigenverwaltung ist ein besonderes Verfahren für Unternehmen, aber auch Vereine, in Krisensituationen. Es ist ein Insolvenzverfahren ohne Insolvenzverwalter. Der bisherige Vorstand darf unter Aufsicht eines Sachwalters und meistens unterstützt durch einen insolvenzerfahrenen Sanierungsexperten die Gesellschaft selbst durch die Krise führen. Das Verfahren beginnt als Vorverfahren, welches in der Regel 2-3 Monate dauert und dem Gericht und den Gläubigern die Zeit gibt, die Berechtigung zu prüfen. Es mündet anschließend in ein Hauptverfahren.
Informationen zum Verein:
Der Verein Montessori im Olympiapark wurde im Olympiajahr 1972 gegründet. Die erste Einrichtung war das Montessori-Kinderhaus, welches im Anschluss an die Olympiade Räumlichkeiten am Willi-Gebhardt-Ufer bezog. 1981 gründete der Verein die Montessori-Schule im Olympiapark.
Die Montessori-Schule ist eine staatlich genehmigte Ersatzschule – von der Jahrgangstufe 1 bis 10. Grundlage für die Lerninhalte bildet der amtliche Lehrplan für bayerische Grund- und Hauptschulen. Derzeit sind 325 Schüler an der Schule eingeschrieben. Das Kinderhaus betreut 66 Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.