02.04.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Michael Pluta zum vorläufigen Insolvenzverwalter der DEG Deutsche Energie bestellt

Vorläufiger Insolvenzverwalter übernimmt bei DEG Deutsche Energie

Unternehmen beantragte bereits Ende 2018 Verfahren in Eigenverwaltung - Geschäftsführung zog Insolvenzantrag zurück - Gericht ordnete Verfahren erneut an und bestellte Pluta zum vorläufigen Verwalter


Das Amtsgericht Heilbronn hat am 28. März 2019 das vorläufige Verfahren über das Vermögen der DEG Deutsche Energie GmbH angeordnet und Michael Pluta von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die DEG Deutsche Energie stellte Ende vergangenen Jahres einen Antrag auf Eigenverwaltung. Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Amtsgericht Heilbronn Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann aus der Sozietät anchor Rechtsanwälte. Anfang Januar 2019 wurde das Verfahren dann in ein reguläres Insolvenzverfahren überführt und Hörmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Das Unternehmen beschäftigte bei Antragstellung 17 Mitarbeiter und versorgte als Energiedienstleister rund 50.000 Kunden in Deutschland. Der Geschäftsbetrieb ist seit Anfang des Jahres eingestellt.

In der vergangenen Woche zog der Geschäftsführer den Insolvenzantrag jedoch zurück. Dies war möglich, da die Geschäftsführung den Antrag selbst stellte. Ein Hauptgläubiger stellte daraufhin einige Tage später einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren über das Vermögen, da Forderungen im zweistelligen Millionenbereich gegen das Unternehmen bestehen. Hauptgläubiger können in begründeten Fällen einen Insolvenzantrag über das Vermögen eines Schuldners bei Gericht einreichen. Das Amtsgericht Heilbronn ordnete daraufhin nach einer Prüfung das vorläufige Verfahren über das Vermögen der DEG Deutsche Energie erneut an.

Erneute Anordnung eines vorläufigen Verfahrens
Durch diesen zweiten Antrag ist es dem bisherigen vorläufigen Insolvenzverwalter nach Auffassung des Gerichts nicht mehr möglich, wieder in dieser Funktion tätig zu werden, da ein Interessenskonflikt durch seine bisherige Tätigkeit bestehen könnte. Aus diesem Grund wurde Insolvenzexperte Michael Pluta zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er verschafft sich zusammen mit seinem Team derzeit einen Überblick. „Das Verfahren ist sehr komplex und es gilt viele Sachverhalte zu prüfen. Prof. Hörmann und sein Team haben in den vergangenen Wochen hervorragende Arbeit geleistet. Wir werden darauf aufbauen, um so das bestmögliche Ergebnis für die Gläubiger zu erreichen“, betont Pluta.

Mehr als 50.000 Gläubiger
Die insolvente Gesellschaft hat rund 50.000 Gläubiger, die in wenigen Wochen ihre Forderungen zur Tabelle anmelden können. Das genaue Prozedere wird Michael Pluta noch bekanntgeben. Im PLUTA-Team arbeiten zudem noch Diplom-Kauffrau Martina Hengartner und Rechtsanwältin Heike Metzger.

Michael Pluta und Martina Hengartner waren bereits bei der Insolvenz des Strom- und Gasanbieters EnerGen Süd tätig. Das erfahrene PLUTA-Team schloss das Verfahren innerhalb vier Jahren ab und erreichte eine überdurchschnittlich hohe Quote für die Gläubiger in Höhe von 36 Prozent. Im gesamten Verfahren gab es rund 43.000 beteiligte Parteien; das Team kommunizierte dabei mit ca. 20.000 Gläubigern und ca. 23.000 Schuldnern.





Über PLUTA:
PLUTA hilft Unternehmen in rechtlich und wirtschaftlich schwierigen Situationen. Seit der Gründung 1982 ist PLUTA stetig gewachsen und beschäftigt heute mehr als 400 Mitarbeiter in Deutschland, Spanien und Italien. Über 90 Juristen und 40 Kaufleute, darunter viele Rechtsanwälte und Steuerberater mit Mehrfachqualifikationen als Wirtschaftsprüfer, Diplomkaufmann oder Buchprüfer, sorgen für praktikable, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. PLUTA unterstützt insbesondere bei der Sanierung und Fortführung von Unternehmen in Krisen oder Insolvenzsituationen und entsendet bei Bedarf auch Sanierungsexperten in die Organstellung. PLUTA gehört zur Spitzengruppe der Sanierungs- und Restrukturierungsgesellschaften, was Rankings und Auszeichnungen von INDat, JUVE, Focus, Legal 500, Who’s Who Legal, ACQ 5 Law Award und M&A Today Global Award belegen.


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