Michael Pluta zum vorläufigen Insolvenzverwalter der DEG Deutsche Energie bestellt
Unternehmen beantragte bereits Ende 2018 Verfahren in Eigenverwaltung - Geschäftsführung zog Insolvenzantrag zurück - Gericht ordnete Verfahren erneut an und bestellte Pluta zum vorläufigen Verwalter
Das Amtsgericht Heilbronn hat am 28. März 2019 das
vorläufige Verfahren über das Vermögen der DEG Deutsche Energie GmbH angeordnet
und Michael Pluta von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt.
Die DEG Deutsche Energie stellte Ende vergangenen Jahres einen Antrag auf
Eigenverwaltung. Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Amtsgericht Heilbronn
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann aus der Sozietät anchor Rechtsanwälte.
Anfang Januar 2019 wurde das Verfahren dann in ein reguläres Insolvenzverfahren
überführt und Hörmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Das Unternehmen beschäftigte bei Antragstellung 17 Mitarbeiter und versorgte
als Energiedienstleister rund 50.000 Kunden in Deutschland. Der
Geschäftsbetrieb ist seit Anfang des Jahres eingestellt.
In der vergangenen Woche zog der Geschäftsführer den Insolvenzantrag jedoch
zurück. Dies war möglich, da die Geschäftsführung den Antrag selbst stellte.
Ein Hauptgläubiger stellte daraufhin einige Tage später einen Antrag auf ein
Insolvenzverfahren über das Vermögen, da Forderungen im zweistelligen
Millionenbereich gegen das Unternehmen bestehen. Hauptgläubiger können in begründeten
Fällen einen Insolvenzantrag über das Vermögen eines Schuldners bei Gericht
einreichen. Das Amtsgericht Heilbronn ordnete daraufhin nach einer Prüfung das
vorläufige Verfahren über das Vermögen der DEG Deutsche Energie erneut an.
Erneute Anordnung eines vorläufigen Verfahrens
Durch diesen zweiten Antrag ist es dem bisherigen vorläufigen
Insolvenzverwalter nach Auffassung des Gerichts nicht mehr möglich, wieder in
dieser Funktion tätig zu werden, da ein Interessenskonflikt durch seine
bisherige Tätigkeit bestehen könnte. Aus diesem Grund wurde Insolvenzexperte
Michael Pluta zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er verschafft sich
zusammen mit seinem Team derzeit einen Überblick. „Das Verfahren ist sehr
komplex und es gilt viele Sachverhalte zu prüfen. Prof. Hörmann und sein Team
haben in den vergangenen Wochen hervorragende Arbeit geleistet. Wir werden
darauf aufbauen, um so das bestmögliche Ergebnis für die Gläubiger zu
erreichen“, betont Pluta.
Mehr als 50.000 Gläubiger
Die insolvente Gesellschaft hat rund 50.000 Gläubiger, die in wenigen Wochen
ihre Forderungen zur Tabelle anmelden können. Das genaue Prozedere wird Michael
Pluta noch bekanntgeben. Im PLUTA-Team arbeiten zudem noch Diplom-Kauffrau
Martina Hengartner und Rechtsanwältin Heike Metzger.
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