21.09.2009 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Lohnrückstand berechtigt zur fristlosen Kündigung

Lohnrückstand berechtigt zur fristlosen Kündigung

Ein Mitarbeiter, der seinen Lohn nicht erhält, kann fristlos kündigen. Weiter besteht Anspruch auf Schadenersatz und Abfindung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz (Az.: 3 Sa 701/08) in Mainz.


Der aktuelle Fall: Eine Angestellte hatte ihren Arbeitgeber zunächst abgemahnt, weil er ihr den Lohn nicht rechtzeitig gezahlt hatte. Nach weiterem Zahlungsverzug kündigte sie das Arbeitsverhältnis fr

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