Lohnrückstand berechtigt zur fristlosen Kündigung
Ein Mitarbeiter, der seinen Lohn nicht erhält, kann fristlos kündigen. Weiter besteht Anspruch auf Schadenersatz und Abfindung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz (Az.: 3 Sa 701/08) in Mainz.
Der aktuelle Fall: Eine Angestellte hatte ihren Arbeitgeber zunächst abgemahnt, weil er ihr den Lohn nicht rechtzeitig gezahlt hatte. Nach weiterem Zahlungsverzug kündigte sie das Arbeitsverhältnis fr
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