30.06.2009 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

LG bestätigt Namensnennung im Internet-Handel mit titulierten Forderungen

LG bestätigt Namensnennung im Internet-Handel mit titulierten Forderungen

Das Landgericht Köln bestätigte in einem Urteil (Urteil vom 24.06.09, Az. 28 O 116/09) die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Schuldnerdaten durch die Titelbörse.


Hintergrund ist, dass im Internet rechtskräftig  titulierte Forderungen zum Verkauf  angeboten werden. Dabei werden Daten der Schuldner, einschließlich des Namens genannt.   Ein in d

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