Landgericht Marburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Alois Beck GmbH
Frank Schmitt, Insolvenzverwalter der Erich Rohde GmbH: „Landgericht folgt unserer Auffassung, dass Alois Beck GmbH und deren Zulieferer auf Eigentum von Rohde zurückgreifen.“
Das Landgericht Marburg hat am vergangenen
Donnerstag der Alois Beck GmbH (Erlenbach) in einer einstweiligen
Verfügung und mit sofortiger Wirkung untersagt, Schuhe herzustellen, zu
bewerben oder zu vertreiben, die mit Formen, Leisten oder Werkzeugen der
Erich Rohde GmbH – auch außerhalb Deutschlands – hergestellt wurden.
Beispielhaft wurde explizit die Bewerbung und das Anbieten der
Beck-Artikel 7012 (Modell Hanni, weiß) und 7014 (Modell Vera, anthrazit)
mit sofortiger Wirkung untersagt.
„Das Landgericht folgt bei
seiner Entscheidung unserer Auffassung, dass Alois Beck und dessen
Zulieferer bei der Herstellung der Schuhe auf Eigentum der Erich Rohde
GmbH zurückgreifen“, kommentiert Rohde-Insolvenzverwalter Frank Schmitt
von Schultze & Braun. „In der Verhandlung hat sich bei einem
Vergleich der vorgelegten Markenschuhe ergeben, dass die beiden
Schuhmodelle der Firma Beck eindeutig und zweifelsfrei auf Formen und
Leisten der Firma Rohde hergestellt wurden.“
Ein Verstoß gegen diese einstweilige Verfügung ist mit einem Ordnungsgeld von 250 000 Euro belegt.
Über Schultze & Braun
Schultze
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Beratung von Unternehmen in der Krise. Mit rund 650 Mitarbeitern an
mehr als 40 Standorten in Deutschland und im europäischen Ausland
vereint Schultze & Braun als einer der wenigen Anbieter juristischen
und betriebswirtschaftlichen Sachverstand unter einem Dach. Schultze
& Braun unterstützt Unternehmen regional, national und international
in allen Sanierungs- und Restrukturierungsfragen, führt sie durch Krise
und Insolvenz oder zeigt, wie sich Insolvenzen vermeiden lassen.
Darüber hinaus berät und vertritt Schultze & Braun Mandanten in
Fragen der klassischen Unternehmens-, Rechts- und Steuerberatung.
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