Kulitzscher & Ettelt berät Wirecard Communication Services GmbH
Kulitzscher & Ettelt berät Wirecard Communication Services GmbH im gerichtlichen Sanierungsverfahren
Der Finanzskandal um die Wirecard AG zieht immer weitere Kreise.
Die Insolvenz der Wirecard AG brachte auch die Tochtergesellschaften von jetzt auf gleich in akute Finanznöte, da die konzerninternen Zahlungsströme versiegten. Die Folge war auch hier die unumgängliche Beantragung der jeweils notwendigen Insolvenzverfahren.
Die Wirecard Communication Services GmbH mit Sitz in Leipzig betreibt ein Callcenter mit 300 hochqualifizierten Mitarbeitern im Bereich bankspezifischer Produkte und Dienstleistungen. Als selbständige Serviceeinheit ist die Gesellschaft gerade mit der vorhandenen Spezialisierung für strategische Investoren sehr interessant. Da sich die Gesellschaft bereits vor der Wirecard-Krise in einem Verkaufsprozess befand, hat sich die Geschäftsführung, begleitet durch den Unternehmenssanierungsspezialisten Rechtsanwalt Stefan Ettelt, dazu entschlossen, die Einleitung des gerichtlichen Sanierungsverfahrens als Chance zu sehen, den Standort und die Arbeitsplätze zu erhalten und dadurch für die Gläubiger eine bestmögliche Absicherung ihrer Forderungen zu erreichen.
Das angerufene Insolvenzgericht ist der Argumentation der Gesellschaft gefolgt und hat sich für das Verfahren der Wirecard Communication Services GmbH für örtlich und sachlich zuständig erklärt. Dadurch ist aus Sicht der Geschäftsführung und der Berater der Weg für einen erfolgreichen Investorenprozess geebnet.
Stefan Ettelt: "Unmittelbar nach Kriseneintritt haben sich bereits zwei Investoren bei der Gesellschaft gemeldet und starkes Interesse am Standort und den Mitarbeitern bekundet. Damit ist das eingeleitete gerichtliche Sanierungsverfahren für die Gläubiger, aber auch für die Mitarbeiter und den Standort Leipzig der richtige Weg."
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.