30.09.2009 - Kategorie "Arbeitnehmer"

Kündigung in Elternzeit möglich bei Insolvenz des Arbeitgebers

Kündigung in Elternzeit möglich bei Insolvenz des Arbeitgebers

Angestellten einer insolventen Firma darf auch in der Elternzeit gekündigt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden.


Es gab dem Insolvenzverwalter einer Computerfirma recht. Dieser hatte sich gegen die bayerischen Arbeitsschutzbehörden gewandt, die die Kündigung nur mit der Auflage genehmigt hatten, sie dürfe erst

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