29.11.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

KÜBLER: FuBus-Gläubiger erhalten im Frühjahr erste Abschlagzahlung

Infinus und Fubus - Insolvenz: Erste Abschlagzahlung an Insolvenzgläubiger der FuBus

Bruno M. Kübler, der Insolvenzverwalter der Future Business KGaA (FuBus), hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine richtungsweisende Entscheidung zugunsten der Gläubiger errungen (Az. IX ZR 260/15). Rund 28.000 geschädigte Anleger können nun im kommenden Frühjahr mit einer ersten Quotenzahlung in Höhe von 5 bis 6 Prozent rechnen.


Ursprünglich wollte KÜBLER diese Abschlagzahlung bereits im Jahr 2016 veranlassen. Doch hatte im Jahr 2014 ein Anleihegläubiger Klage gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters in einer der FuBus-Gläubigerversammlungen erhoben. Der klagende Anleger wollte die Wahl eines „Gemeinsamen Vertreters“ für seine Anleihe für nichtig erklären lassen. Hätte der Kläger obsiegt, wären u.U. auch die Wahlen des Gemeinsamen Vertreters in anderen Anleihen für nichtig erklärt geworden. Kübler war daraufhin gezwungen, das Ergebnis der Klage abzuwarten, weil Abschlagzahlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz nur an den Gemeinsamen Vertreter erfolgen können. 

 

„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein Sieg für die Gläubiger“, unterstrich Kübler, Seniorpartner der bundesweit tätigen Kanzlei KÜBLER, heute in Dresden. „Hätte der BGH anders entschieden, hätten die betreffenden Gläubigerversammlungen wiederholt werden müssen. Die Folge wären neue Kosten für die Gesamtheit der Gläubiger und weitere erhebliche Verzögerungen gewesen.“

 

Kübler musste für diese Entscheidung durch alle Instanzen gehen. Zuletzt hatte das OLG Dresden dem Kläger noch Recht gegeben. Der Insolvenzverwalter war jedoch davon überzeugt, dass diese Entscheidung rechtsfehlerhaft war und hatte den BGH angerufen. Dieser hat Küblers Rechtsauffassung bestätigt und die Klage nun vollständig abgewiesen, sodass einer Abschlagsverteilung – vorbehaltlich der notwendigen Zustimmung des Gläubigerausschusses – nichts mehr entgegensteht. Kübler gehört selbst zu den führenden deutschen Insolvenzrechtsexperten. Er ist u.a. Herausgeber mehrerer einschlägiger Fachzeitschriften sowie (Mit-)Herausgeber und Autor eines renommierten Kommentars zur Insolvenzordnung.

 

Das Insolvenzverfahren über die Future Business KGaA gehört mit einer Schadenssumme von weit über 1 Mrd. Euro zu den größten Anlegerbetrugsfällen der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Bis zum heutigen Tage konnte Kübler zugunsten der Gläubiger insgesamt rund 150 Mio. Euro zur Masse ziehen. Diese Summe setzt sich zusammen aus Rückkäufen von Lebens- und Rentenversicherungen, Immobilien-Verkaufserlösen, der Einziehung von Bankbeständen, dem Verkauf von Edelmetallen und der Auflösung eines Fonds-Depots. Die Quotenaussichten für die rund 28.000 FuBus-Gläubiger schätzt Kübler weiterhin auf bis zu 20 Prozent.

 

 

 


KÜBLER gehört zu den führenden deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzverwaltungsadressen. Die Kanzlei ist mit rd. 40 Berufsträgern bundesweit tätig und auch in grenzüberscheitenden Fällen aktiv. KÜBLER ist zudem dem internationalen Anwaltsnetzwerk ILN mit über 5.000 Anwälten in 67 Ländern angeschlossen. Das Handelsblatt und der US-amerikanische Verlag Best Lawyers nahmen den Kanzleigründer Dr. Bruno M. Kübler zum wiederholten Male in das angesehene Jahres-Ranking „Deutschlands beste Anwälte“, erst jüngst für das Jahr 2017, auf.


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