24.07.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

KÜBLER: Verfahren im Kriminal-Insolvenzfall „MAXI GmbH“ eröffnet

millionenschweres „Kriminalinsolvenz“-Verfahren Maxi-GmbH eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der „MAXI GmbH“ eröffnet.


Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Brachwitz von der bundesweit tätigen Kanzlei KÜBLER bestellt. Brachwitz setzt die bereits während der vorläufigen Insolvenzverwaltung begonnene Aufklärungsarbeit in diesem millionenschweren „Kriminalinsolvenz“-Verfahren mit Hochdruck fort.

 

Die Kanzlei KÜBLER wird in den vergangenen Jahren verstärkt in derartigen Verfahren bestellt, da sie über eine ausgewiesene Expertise bei der Aufklärung von Kriminal-Insolvenzen verfügt. U.a. ist Seniorpartner Dr. Bruno M. Kübler als Insolvenzverwalter im Milliardenbetrugsfall „Future Business“ eingesetzt; Kanzlei-Partner Sebastian Laboga ist als Insolvenzverwalter mit der Aufklärung im Goldanlegerskandal „Bund Deutscher Treuhandstiftungen“ betraut.

 

Im Fall MAXI GmbH hatte das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 10. März 2017 zunächst die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Brachwitz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Unternehmen war vormals Eigentümer eines Seniorenzentrums in Ahorn-Witzmannsberg bei Coburg. Im Jahr 2010 hatte die Schuldnerin das Seniorenzentrum für 5,5 Mio. Euro an eine Immobilien GbR verkauft. Es steht der Vorwurf im Raum, dass der Kaufpreis jedoch nie bzw. nur zum Schein geflossen ist. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist letztendlich gleichwohl erfolgt, weil der sowohl auf Seiten der Immobilien GbR als auch auf Seiten der GmbH tätige Geschäftsführer gegenüber dem Notar im Jahr 2012 die vermeintliche Kaufpreiszahlung bestätigt hatte. Die MAXI GmbH als Verkäuferin und die Immobilien GbR als Käuferin sollen nach den vorliegenden Informationen unter dem Einfluss der Familie eines Unternehmers stehen, der bereits wegen Steuerdelikten eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt hat und sich inzwischen erneut in Untersuchungshaft befindet.

 

Geschäftsräume oder ein Ansprechpartner im Unternehmen sind nicht mehr vorhanden. Der alleinige im Handelsregister eingetragene polnische „Strohmann“-Geschäftsführer ist bereits im Jahr 2015 verstorben, sodass die Gesellschaft seit geraumer Zeit führungslos ist. „Gleichwohl kommen wir bei der Aufbereitung der komplexen gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und der Ermittlung von Vermögensverschiebungen zügig voran“, erläutert Insolvenzverwalter Brachwitz. „Hierzu greifen wir auf bewährte Instrumente wie beispielsweise eine auf GDPdU/GoBD-Daten gestützte Zahlungsflussanalyse und die strukturierte Sichtung und Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen zurück. Zudem arbeiten wir konsequent mit den Strafermittlungsbehörden zusammen.“

 

Auch wenn die Gesellschaft in den letzten Jahren systematisch ausgehöhlt wurde, ist Brachwitz zuversichtlich, aufgedeckte Vermögensverschiebungen rückgängig machen und hierdurch für die geschädigten Gläubiger eine deutlich überdurchschnittliche Quote realisieren zu können. Die Möglichkeit, hierbei auf die professionelle bundesweite Infrastruktur seiner Kanzlei zurückgreifen und jederzeit interdisziplinäre Teams aus kriminalinsolvenzerfahrenen Rechtsanwälten und Betriebswirten zusammenziehen zu können, ist hierfür von entscheidender Bedeutung.

 


Bild: © edar / pixabay

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