08.07.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Kofler&Kompanie restrukturiert sich in Eigenverwaltung

Kofler&Kompanie restrukturiert sich im Insovlenz-Eigenverwaltungsverfahren

Kofler&Kompanie restrukturiert sich in Eigenverwaltung mit Baker Tilly und White&Case


Die Kofler&Kompanie GmbH setzt ihre Restrukturierung im Eigenverwaltungsverfahren fort, um das Catering- und Gastronomie-Geschäft in Deutschland nachhaltig neu auszurichten. Das hat das Unternehmen in der vergangenen Woche bekannt gegeben. Begleitet wird Kofler dabei von einem multidisziplinären Baker Tilly-Team des Competence Centers Restructuring um RA/StB/WP Jens Weber und RA Dr. Adrian Bölingen. Die Kanzlei White&Case stellt mit Dr. Philipp Hackländer den vorläufigen Sachwalter.

 

Den Schritt in die Eigenverwaltung der Kofler&Kompanie GmbH hatte der Wegfall mehrerer Großaufträge sowie der stetig steigende Wettbewerbs- und Margendruck vor allem im Event Catering notwendig gemacht. „Die (vorläufige) Eigenverwaltung ermöglicht Unternehmen sich im Planinsolvenzverfahren durchgehend selbst zu restrukturieren. Jetzt wird es vor allem darum gehen, sich auf die profitablen Bereiche Premium Event Catering, Locations und Airport Lounge Business zu konzentrieren“, so Dr. Bölingen, der bereits zahlreiche Unternehmen durch Planinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung geführt hat.

 

Die Kofler&Kompanie GmbH beschäftigt derzeit 143 Mitarbeiter und erzielte zuletzt einen Umsatz von rund 25 Millionen Euro in Deutschland. Der Hauptgrund für die nun notwendig gewordene umfassende Restrukturierung ist der Wegfall von mehreren Großaufträgen unter anderem für die Automobilindustrie, was für das deutsche Geschäft in den letzten beiden Jahren jeweils einen Umsatzrückgang im hohen einstelligen Millionen Bereich zur Folge hatte. Hinzu kommt ein stetig wachsender Wettbewerbs- und Margendruck.


Der Kofler-Geschäftsbetrieb wird derweil unverändert fortgeführt. Der Verwaltungsrat der schweizerischen KoflerGroup hat dem Unternehmen seine volle Unterstützung für den eingeschlagenen Restrukturierungskurs zugesagt, sodass die Durchführung aller bereits gebuchten sowie zukünftigen Catering Aufträge nicht gefährdet sind.

 


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