12.04.2013 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

KHV Möbelwerkstätten GmbH: Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt -Lohnzahlungen der Arbeitnehmer gesichert-

KHV Möbelwerkstätten GmbH: Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt -Lohnzahlungen der Arbeitnehmer gesichert-

Am 08.04.2013 hat der Geschäftsführer der KHV Möbelwerkstätten GmbH, Herr Friedrich Schneider beim zuständigen Amtsgericht Bielefeld Insolvenzantrag gestellt (Eigenantrag).


Das Amtsgericht Bielefeld hat Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Stefan Meyer (Lübbecke) durch Beschluss vom 10.04.2013 zum vorläufigen Insol-venzverwalter über das Vermögen der KHV Möbelwerkstätten GmbH bestellt.

Bei dem Unternehmen mit Sitz in Espelkamp handelt es sich um einen Möbelprodu-zenten, der sich auf die Herstellung von Möbelteilen für die Küchenindustrie speziali-siert hat. Schlüsselqualifikationen und besondere Kompetenz hat sich die KHV Mö-belwerkstätten GmbH als Vollsortimentsanbieter von Küchenfronten im hochwertigen Bereich erarbeitet. Zu den Auftraggebern gehören namhaften Hersteller von Premi-umküchen. Die KHV Möbelwerkstätten GmbH beliefert ihre Kunden „just-in-time“ mit Küchenfronten und ist bundesweit eines der wenigen Unternehmen, welches in der Lage ist, auch größere Stückzahlen kurzfristig zu liefern.

Ein wesentlicher Grund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft sind nach heutigen Erkenntnissen stetige Absatzrückgänge im Bereich der Premiumkü-chenanbieter, insbesondere sind in den letzten Jahren einige wichtige Kunden der KHV GmbH ihrerseits in Insolvenz gefallen und sind damit als Auftraggeber ausgefal-len. Daraus ergaben sich deutlich Umsatzrückgänge bei allen Zulieferbetrieben der Küchenhersteller, so auch bei der KHV Möbelwerkstätten GmbH. Die Positionierung der KHV Möbelwerkstätten GmbH als Vollsortimentsanbieter bedingt, dass eine kriti-sche Unternehmensgröße nicht unterschritten werden kann. Nach sukzessiven Um-satzrückgängen ist aber genau dieser Aspekt eingetreten; es ergaben sich in der Kon-sequenz Rentabilitätsprobleme, die sodann zu Liquiditätsschwierigkeiten und schließ-lich zur der Insolvenzantragstellung geführt haben.

Die KHV Möbelwerkstätten GmbH beschäftigt aktuell 63 Arbeitnehmer. Die Mitarbeiter sind heute vom vorläufigen Insolvenzverwalter in einer Betriebsversammlung über die Folgen der Insolvenzantragsstellung, Ihre Position als Arbeitnehmer im Insol-venz(antrags)verfahren sowie die Fortführungspläne umfassend informiert worden. Die Lohn- und Gehaltszahlungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind bis auf weiteres durch Insolvenzgeldzahlungen der Agentur für Arbeit gesichert (max. 3 Monate). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist derzeit damit befasst, möglichst eine Insolvenzgeldvorfinanzierung sicher zu stellen, um den Mitarbeitern schnellstmöglich zur Auszahlung ihrer Lohn- und Gehaltsansprüche zu verhelfen. Die Verhandlungen hierzu sind mit der Agentur für Arbeit und einem Kreditinstitut der Region eingeleitet.

Die Geschäftsführung der KHV Möbelwerkstätten GmbH führt das Unternehmen in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter an dem Produktionsstand-ort in Espelkamp-Fiestel uneingeschränkt fort. Sämtliche Mitarbeiter werden weiter beschäftigt.

Die bisherigen Gespräche und Verhandlungen lassen erwarten, dass die Kunden und Lieferanten die Fortführungsbemühungen unterstützen werden.

Gemeinsames Ziel der Geschäftsführung, des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie der Mitarbeiter im Unternehmen ist die Darstellung einer dauerhaften und nachhalti-gen Sanierungs- und Restrukturierungslösung. Das Unternehmen, die Produktion und die Arbeitsplätze sollen mit gemeinsamen Kräften aller Beteiligten bestmöglich erhalten bleiben.



Bild: © bindermichi

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