Kfz-Steuerschulden: Amt kann Auto stilllegen
Schuldet ein Fahrzeughalter dem Finanzamt die Kfz-Steuer und kommt der Bezahlung auch nach mehrfacher Aufforderung nicht nach, wird das Auto von Amts wegen still gelegt.
Die Stilllegung erfolgt auch bei abgelaufener Haupt- oder Abgasuntersuchung, wenn Versicherungsbeiträge oder Kfz-Steuer nicht bezahlt wurden, oder technischen Mängeln. Weiß der Fahrzeughalter
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