02.06.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Keine Betriebsfortführung bei SCHUSTER-Karton – Betrieb läuft bis Ende August

Schuster Karton in Hebertshausen schließt  - kien Investor für die insolvente Firma

Die Feinpappenwerk Gebr. Schuster GmbH & Co. KG muss ihren Geschäftsbetrieb zum 31. August 2016 einstellen.


Die 115 Mitarbeiter wurden gestern Nachmittag im Rahmen einer Betriebsversammlung über die Schließung informiert. Das Amtsgericht München eröffnete mit Beschluss vom 31. Mai 2016 das Insolvenzverfahren und bestellte Stephan Ammann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum Insolvenzverwalter. Im April hatte das Unternehmen Insolvenz angemeldet, Rechtsanwalt Ammann war seither vorläufiger Insolvenzverwalter der Gesellschaft, die auch unter dem Namen SCHUSTER-Karton bekannt ist.


In den vergangenen Wochen hielt der Verwalter gemeinsam mit seinem Team den Geschäftsbetrieb aufrecht und führte zugleich einen Investorenprozess durch. Trotz zahlreicher Gespräche gab es jedoch keinen Käufer für das Unternehmen, so dass die Betriebsstilllegung unvermeidlich war. Aufgrund des erheblichen Investitionsrückstaus der vergangenen Jahre ist ein dauerhafter wirtschaftlicher Betrieb des Unternehmens nicht möglich.


Mit dem Betriebsrat wurden ein Interessenausgleich sowie ein Sozialplan abgeschlossen. Dieser sieht für alle Mitarbeiter eine Abfindung vor.


Der Betrieb wird bis Ende August aufrechterhalten. SCHUSTER-Karton plant, sämtliche bestehende Aufträge abzuarbeiten, sodass für die Kunden eine Ausproduktion garantiert ist. Auch neue Aufträge werden noch entgegengenommen, da die Bearbeitungszeit im Schnitt lediglich zehn Tage beträgt.


Das Feinpappenwerk fertigt aus Altpapier hochwertigen Karton. SCHUSTER-Karton wird unter anderem eingesetzt für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln, zur Produktion von Schachteln und Briefumschlägen, für die Verwendung in der Textilindustrie sowie für High-End-Applikationen in der Elektrogeräteindustrie.


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