05.10.2009 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Kein Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bei Insolvenzreife

Kein Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bei Insolvenzreife

Mit Urteil vom 8. 6. 2009( AZ: II ZR 147/08) hat der BGH festgestellt, dass der Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben bei Insolvenzreife der Gesellschaft nicht abgeführt werden darf. Der Geschäftsführer haftet hier persönlich.


Mit Urteil vom 8. 6. 2009( AZ:  II ZR 147/08) hat der BGH in einer Leitsatzentscheidung festgestellt, dass der Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben bei Insolvenzreife der Gesellschaft ni

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