06.09.2010 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Karstadt-Insolvenz: Die Beschwerdefrist läuft

Karstadt-Insolvenz: Die Beschwerdefrist läuft

Nach der Bestätigung des Karstadt-Insolvenzplans durch das Essener Insolvenzgericht besteht noch eine 14-tägige Beschwerdemöglichkeit gegen den Gerichtsbeschluss.


Beschwerde können nach Angaben des Amtsgerichtssprechers Michael Schütz nur Beteiligte des Insolvenzverfahrens einreichen. Das sind im wesentlichen die Gläubiger. Es könne Beschwerde gegen möglic

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