Karl Groll nutzt Eigenverwaltungsverfahren zur Sanierung
Die Karl Groll GmbH & Co. KG will sich durch ein Eigenverwaltungsverfahren sanieren und wieder wettbewerbsfähig aufstellen.
Einem entsprechenden
Antrag der Geschäftsführung hat das Amtsgericht Hagen zugestimmt. „Mit
der Eigenverwaltung verfolgen wir das Ziel, das Unternehmen fortzuführen
und nachhaltig zu sanieren. Deshalb laufen der Geschäftsbetrieb und die
Produktion weiter wie bisher“, erklärt Geschäftsführer
Dr. Jörg Peddinghaus. Mit dem Verfahren nutzt das Unternehmen die
Chance, die der Gesetzgeber mit dem ESUG (Gesetz zur weiteren
Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) vor vier Jahren geschaffen
hat, damit sich Unternehmen in schwierigen Situationen wieder
neu aufstellen können. Die Unternehmensleitung bleibt in der
Eigenverwaltung weiterhin im Amt und wird die Sanierung selbstständig
durchführen.
In
dem Verfahren wird Groll vom Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp
begleitet. Die Düsseldorfer Beratung wird Groll in rechtlichen Belangen
des Eigenverwaltungsverfahrens
begleiten und die betriebswirtschaftliche sowie operative
Restrukturierung durchführen. Neben der Erstellung des
Sanierungskonzeptes wird die Unternehmensleitung durch den
Sanierungsexperten Daniel Meintz ergänzt. „Groll hat enormes
Entwicklungspotenzial,
deshalb ist die Eigenverwaltung der richtige Weg für das Unternehmen,
um die Sanierung im Interesse aller Beteiligten schnell und erfolgreich
umzusetzen“, erklärt Sanierungsgeschäftsführer Meintz.
Die Gesenkschmiede betreibt zwei Produktionsstätten in Plettenberg, erwirtschaftete im vergangenen Jahr einen Umsatz von rund 16 Mio. Euro und beschäftigt über 130 Mitarbeiter. Das Unternehmen stellt verschiedenste Schmiedeteile für die Automobilindustrie und den Maschinenbau her. Die Mitarbeiter wurden heute in einer Betriebsversammlung über den Antrag informiert. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind bis auf Weiteres über das Insolvenzgeld abgesichert.
Hintergrund der wirtschaftlichen Schieflage des 1920 gegründeten Unternehmens sind Probleme bei der Umsetzung geplanter Optimierungs- und Veränderungsprozesse. Hinzu kommen überdurchschnittliche Belastungen im Personalbereich, welche z.T. auf einen hohen Krankenstand in einigen Unternehmensbereichen zurückzuführen sind. Das Unternehmen hat sich deshalb zur Sanierung in Eigenverwaltung entschieden. „Nach der Planinsolvenz wird das Unternehmen ertrags- und liquiditätsmäßig wieder gestärkt sein, um weiterhin als interessanter Partner für Kunden und Lieferanten agieren zu können“, blickt Geschäftsführer Peddinghaus zuversichtlich in die Zukunft. Zusammen mit dem Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp wird das Unternehmen ein Sanierungskonzept erarbeiten und zeitnah umsetzen. Im Mittelpunkt des Konzeptes stehen die Verbesserung der Prozesse in Produktion und Logistik.
Mit der Eigenverwaltung werden die Geschäfte weiterhin unter der Leitung der bisherigen Geschäftsführung geführt. Allerdings steht die Unternehmensleitung unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters. Das Amtsgericht Hagen hat als vorläufigen Sachwalter Dr. Markus Wischemeyer, Partner der Kanzlei White & Case, bestellt. „Ich habe mir vor Ort einen ersten Überblick verschafft. Die Mitarbeiter sind sehr motiviert und die Beteiligten haben ihre Bereitschaft zu einer weiteren Zusammenarbeit signalisiert“, erklärte der vorläufiger Sachwalter Dr. Wischemeyer.
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