Jurist: Vertragsänderung bei Insolvenz zulässig
Die nachträgliche Änderung oder sogar Kündigung bestehender Lieferverträge durch Kunden eines insolventen Unternehmens kann aus Expertensicht rechtlich zulässig sein.
«Es kommt immer auf die Gesamtumstände und den Kern des Vertrags an: die Preise, die noch gezahlt werden können», sagte der Wirtschaftsjurist Helmut Schmitz in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-
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