Januar 2021: 31,1 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im Januar 2020
Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren hingegen laut vorläufigen Angaben im März 2021 um 37 % höher als im Vormonat
Ein Grund für die niedrige Zahl beantragter Unternehmensinsolvenzen ist die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende 2020. Das Wiedereinsetzen der Antragspflicht zeigt sich noch nicht in den Ergebnissen für Januar 2021. Auch die bereits seit Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen hat unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte noch keine erkennbaren Auswirkungen auf die Januar-Ergebnisse. Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Januar 2021 im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 166 Fällen (Januar 2020: 275, -40 %). Unternehmen des Baugewerbes stellten 150 Insolvenzanträge (Januar 2020: 247, -39 %). Im Gastgewerbe wurden 139 (Januar 2020: 185, -25 %) Insolvenzanträge gemeldet.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen im Januar 2021 beliefen sich auf rund 3,7 Milliarden Euro. Im Januar 2020 hatten sie bei rund 4,0 Milliarden Euro gelegen.
Anstieg bei eröffneten Regelinsolvenzverfahren setzt sich fort: 37 % mehr Insolvenzbekanntmachungen im März 2021 als im Februar
Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren. Im Jahr 2020 war diese stetig gesunken, bis sich im November (+5 %) und Dezember (+18 %) eine Trendumkehr abzeichnete. Im Jahr 2021 setzte sich dieser Anstieg der Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren mit Ausnahme des Januars (-5 %) fort. Im Februar 2021 stieg die Zahl deutlich um 30 % und im März nochmals um 37 % gegenüber dem jeweiligen Vormonat. Im März lagen die Zahlen somit erstmals seit einem Jahr über den Zahlen des Vorjahresmonats (+18 %). Die Gesamtzahl der beantragten Regelinsolvenzen, also inklusive der Verfahren, die mangels Masse nicht eröffnet wurden, lag im März 2021 sogar um 20 % höher als im März 2020.
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