Insolvenzverwalter: Gemeinden behindern Investorenprozess
Insolvenzverfahren Altenheime Familie Keller: Gemeinden Raesfeld und Dorsten behindern weit fortgeschrittenen Investorenprozess zu einer übertragenden Sanierung der Alten- und Pflegeheime Familie Keller
Insolvenzverwalter Rolf Weidmann zum aktuellen Stand der Dinge:
„Eine Handvoll ernsthaft interessierter Investoren ist unverändert im strukturierten Bieterverfahren, das zum Jahreswechsel hätte abgeschlossen sein können“.
Die aktuelle Lage an den Standorten:
Raesfeld: Ausbau-Verbot für Landhaus Keller (20
Plätze/26 Beschäftigte)
Betrieb des Altenheims wird weitergeführt, Hotelbetrieb mit Restaurant ist aus
wirtschaftlichen Gründen eingestellt, Verwaltung der Unternehmensgruppe ist von
Dorsten nach Raesfeld umgezogen
· Über zwei Dutzend Hotelketten bzw. Hoteliers angesprochen, keinerlei Interesse von deren Seite
· Die derzeit interessierten Investoren wollen Landhaus Keller als Altenheim fortführen, möglichst erweitern und ausweiten dürfen – bis hin zu einer Verdoppelung der Arbeitsplätze
· Gemeinde gibt wider besseres Wissen vor, den Hotelstandort stärken zu wollen und verbietet weiteren Ausbau des Altenheims (Nach gemeinsamer Begehung des Landhauses von Insolvenzverwalter, Bürgermeister und einer von der Gemeinde hinzugezogenen Hotel-Expertin)
· Insolvenzverwalter hat mit Datum vom 23. Dezember 2019 bei der Gemeinde Raesfeld Widerspruch gegen die geplante zweite Änderung des Bebauungsplans RA21a (Freier Pättken) eingelegt
· Der vorgeschriebene demografische Faktor wird von der Gemeinde nicht berücksichtigt
· Risiko einer Bauruine in exponierter Randlage des Schlosses
Dorsten: Alten und Pflegeheime Haus am Kamin (derzeit 53
Plätze/47 Beschäftigte) und zu schließendes Haus Keller (22 Plätze/24
Beschäftigte)
· Gemeinde Dorsten hat überraschend verlangt, das Haus Unterberg aus bauordnungsrechtlichen Gründen zu schließen. Begründung: das im Außenbereich befindliche Haus dürfe nur zu Wohnzwecken genutzt werden, nicht aber gewerblich. Auch wenn der Betrieb eines Altenheims Wohneinrichtungen schafft, so stuft die Gemeinde den Betrieb eines Altenheimes dennoch plötzlich als Gewerbe ein.
· Somit ist der Betrieb des Hauses Keller wirtschaftlich nicht mehr zu verantworten und muss eingestellt werden
Alle Menschen, die in der Langzeitpflege im Haus Keller untergebracht sind, können – wie auch die Beschäftigten – in das Haus am Kamin oder nach Raesfeld wechseln. Das Haus am Kamin benötigt durch diese Maßnahmen künftig kaum noch Fremdpersonal.
Keeken: Mühle Keeken (24 Plätze/19 Beschäftigte)
Kalkar: Senioren-Residenz Haus Horst (86 Plätze/ 109 Beschäftigte) sowie das Haus am Monreberg (20 Plätze/19 Beschäftigte)
Die Geschäftsführung der Alten- und Pflegeheime Familie Keller, einer mittelständischen Unternehmensgruppe im gehobenen Ambiente in den Bereichen Seniorenpflege und Hoteldienstleistung mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von ca. 10 Mio. Euro und rund 240 Beschäftigten hatte im Frühjahr 2019 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Die Qualität der Häuser wird in den Transparenzberichten der prüfenden Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherer als „sehr gut“ bewertet.
Das zuständige Insolvenzgericht Essen hat am 1. Juli 2019 die Insolvenzverfahren über die Vermögen der Keller Dienstleistungen und Sozialimmobilien GmbH & Co. KG sowie der Alten- und Pflegeheime Familie Keller GmbH eröffnet und Rechtsanwalt Rolf Weidmann von der Sozietät zum Insolvenzverwalter bestellt.
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