23.10.2023 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenzverwalter veräußert erste FAKT-Immobilien

Zwei Immobilen der insolventen FAKT-Gruppe verkauft

Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Partner der bundesweit agierenden Sozietät hww und Insolvenzverwalter von mehr als 20 Gesellschaften der FAKT-Unternehmensgruppe, hat die ersten FAKT-Immobilien, zwei im Eigentum der FAKT Bildungsstätten GmbH stehende Liegenschaften, den Campus Bergkamen und den Campus Recklinghausen, an langfristig orientierte Käufer verkauft.


Beide Objekte waren ursprünglich Bergmannsschulen, die später vom TÜV Nord weitergenutzt und schließlich in 2018 von FAKT übernommen wurden. Damalige Investitionszusagen von FAKT wurden nur zu einem kleinen Teil erfüllt. Bereits vorinsolvenzlich war ein erheblicher Leerstand in den Objekten zu verzeichnen.

Neuer Eigentümer des Campus Bergkamen wird der Nehemia e.V., der die Immobilie nach eigener Aussage im Wesentlichen als Bildungsstätte nutzen will. Die Stadt Recklinghausen hat den Campus Recklinghausen für den eigenen kommunalen Bedarf übernommen. Über den Kaufpreis und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurde jeweils Stillschweigen vereinbart.


Der Verkaufsprozess für diese beiden Immobilien wurde bereits vorinsolvenzlich von Rechtsanwalt Dirk Karl Buttler (Aurantia Legal & Tax), Sanierungsvorstand der FAKT. AG und Geschäftsführer der FAKT Bildungsstätten GmbH angestoßen. Dr. Gregor Bräuer hat den Prozess im vorläufigen Insolvenzverfahren übernommen, fortgeführt und den Verkauf jetzt wenige Monate nach Verfahrenseröffnung in kooperativer Abstimmung mit dem Grundpfandgläubiger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Markus Heider von der Kanzlei GÖRG, zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht.


„Durch eine sorgfältige Abwicklung und enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ist es uns trotz des aktuell herausfordernden Marktumfelds in der Immobilienbranche gelungen, eine optimale Lösung für die beiden Immobilien in Bergkamen und Recklinghausen zu finden. Als Insolvenzverwalter freue ich mich über diesen Erfolg für alle Beteiligten und bin zuversichtlich, dass die neuen Eigentümer diese traditionsreichen Liegenschaften zukünftig positiv weiterentwickeln werden“, so Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer.


Der Betrieb aller weiteren insolventen Tochter- und Enkelgesellschaften der FAKT.AG mit Immobilienbesitz wird derweil weiterhin professionell fortgeführt. In enger Abstimmung mit den betroffenen Grundpfandrechtsgläubigern hatte Insolvenzverwalter Dr. Gregor Bräuer bereits nach den jeweiligen Insolvenzanträgen dafür entsprechende Strukturen geschaffen. Alle in den Gesellschaften gehaltenen Objekte werden seitdem ordnungsgemäß unter Einbindung externer Dienstleister bewirtschaftet, um deren Wert mit Blick auf bestmögliche Verwertungsoptionen im Rahmen einer stillen Zwangsverwaltung zu erhalten und bestenfalls zu steigern.


Erst kürzlich hatte so das Gewerbeteam der RUHRWERT Immobilien und Beteiligungs GmbH in seiner Funktion als Property- und Vermietungsmanager in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Asset Manager, der RE|QUEST GmbH, eine ca. 1.500 m² große Bürofläche im „Shamrockpark“ an die Stadt Herne vermittelt.



Weitere Informationen: 

Neben seiner Funktion als Insolvenzverwalter der FAKT.AG ist Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer auch Insolvenzverwalter weiterer Gesellschaften der FAKT-Gruppe aus Essen, die in der Immobilienprojektentwicklung tätig sind. Neben dem Insolvenzverfahren der FAKT Bildungsstätten GmbH, das am 21. April 2023 durch das zuständige Amtsgericht in Essen eröffnet wurde, befinden sich unter anderem auch die FAKT Liegenschaften Bochum GmbH, die FAKT Tower GmbH & Co. KG, die FAKT Liegenschaften Essen GmbH, die FAKT Liegenschaften Paderborn GmbH, die FAKT Shamrockpark GmbH, die FAKT Immobilien AG, die Marler Stern Eins GmbH, die Marler Stern Elf GmbH, die WELI Marl GmbH Co. KG  sowie die Agriculture Park AG, die über ihre Beteiligungen über einen umfangreichen landwirtschaftlichen Grundbesitz in Sachsen-Anhalt und Ungarn verfügt, in einem Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Essen hatte sich durch den von der FAKT.AG gestellten Antrag auf Begründung eines Gruppengerichtsstandes für die Unternehmen der FAKT-Gruppe zuständig erklärt.

 


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