Insolvenzverwalter Kübler: Hohe Quote für Ziegler-Gläubiger
Ungesicherte Gläubiger erhalten Quote von 35 % - Quote von über 60 % auf alle anerkannten Forderungen.
Der Insolvenzverwalter des Feuerlöschfahrzeugherstellers
Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Bruno M. Kübler, zahlt in diesen Tagen den
ungesicherten Gläubigern einen Betrag von € 16,5 Mio. aus der erwirtschafteten
Insolvenzmasse aus, was einer Quote von 35 % der anerkannten Forderungen von €
43 Mio. entspricht. Die Gläubiger, die mit ihren Forderungen wirksam gesichert
waren (Lieferanten und Banken), hatten zuvor auf ihre Forderungen von insgesamt
€ 25 Mio. bereits eine 100 %ige Ausschüttung erhalten. Die Gesamtausschüttung
von € 41,5 Mio. entspricht somit einer Quote von über 60 % auf alle anerkannten
Forderungen.
Kübler hatte im Dezember 2013 das Unternehmen an den börsennotierten chinesischen Konzern CIMC verkauft. Dem Verkauf war ein strukturierter, ausgedehnter Bieterprozess vorausgegangen, bei dem rund 150 Interessenten angesprochen wurden. „Neben dem Erhalt von Geschäftsbetrieb und Arbeitsplätzen war es von Anfang an unser wichtigstes Ziel, eine bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu erreichen“, betonte Kübler. Er setzte nicht auf eine schnelle Lösung, die nur einen geringen Verkaufserlös erbracht hätte, sondern führte mit seinem Restrukturierungsteam und dem Ulmer Kooperationspartner Sorg den Geschäftsbetrieb zwei Jahre lang fort. In dieser Zeit realisierte er ein umfassendes leistungswirtschaftliches Sanierungsprogramm. Zahlreiche technische Innovationen konnten neu entwickelt und auf den Markt gebracht werden. Noch vor dem Verkauf an CIMC erzielte Kübler trotz der schwierigen Umstände mit Ziegler beim Auftragseingang einen Zehnjahresrekord. Mit knapp 1.000 Arbeitnehmern im Konzern wurde der Personalbestand aus der Zeit vor Beginn des Insolvenzverfahrens wieder erreicht.
Auslöser der Insolvenz im Jahre 2011 war u. a. die Aufdeckung des sog. Feuerwehrbeschaffungskartells, dem außer Ziegler noch weitere Produzenten (Rosenbauer, IVECO, Magirus und Schlingmann) angehörten. Das Verfahren endete mit einer millionenschweren Kartellbuße. Aufgrund des Kartellverfahrens waren insbesondere in den ersten Monaten der Insolvenz die Aufträge von Seiten der öffentlichen Hand eingebrochen. Nach monatelanger Auftragsstagnation konnte Kübler jedoch die Vorbehalte ausräumen und sich mit dem Unternehmen bei zahlreichen Ausschreibungen durchsetzen.
Die geschädigten Kommunen machten im Insolvenzverfahren gegen die beteiligten Hersteller Schadensersatz aufgrund wettbewerbswidrig überteuerter Fahrzeuge geltend, die zwischen 2000 bis Mitte 2004 geliefert wurden. Mangels Nachweises eines Schadens im Einzelfall – es handelte sich um ein sogenanntes Gebietskartell und nicht um konkrete Preisabsprachen auf Fahrzeugebene – konnten die Kommunen ihre Ansprüche einzeln gerichtlich nicht durchsetzen. Den kommunalen Spitzenverbänden gelang es jedoch, für ihre geschädigten Mitglieder-Kommunen mit zwei der am Kartell beteiligten Unternehmen eine pauschale Entschädigung auszuhandeln. Dem Aufruf der kommunalen Spitzenverbände, an dieser außergerichtlichen Einigung teilzunehmen, folgte der überwiegende Teil der betroffenen Kommunen.
KÜBLER gehört zu den führenden deutschen Insolvenzverwaltungs- und Restrukturierungsadressen. Die Kanzlei ist bundesweit sowie mit einem Büro in London vertreten und beschäftigt über 200 Mitarbeiter. KÜBLER zählt damit zum Kreis der renommierten auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwaltskanzleien in Deutschland und ist auch in grenzüberschreitenden Insolvenzfällen weltweit aktiv. KÜBLER ist zudem dem internationalen Anwaltsnetzwerk ILN mit über 5.000 Anwälten in 67 Ländern angeschlossen.Des Weiteren nahmen das Handelsblatt und der US-amerikanische Verlag Best Lawyers den Kanzleigründer Dr. Bruno M. Kübler zum wiederholten Male in das angesehene Jahres-Ranking „Deutschlands beste Anwälte“, erst jüngst für das Jahr 2016, auf.
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