19.08.2009 - Kategorie "Arbeitnehmer"

Insolvenzverwalter darf Lohn nicht zurückfordern

Insolvenzverwalter darf Lohn nicht zurückfordern

Mitarbeiter müssen in der Insolvenz des Arbeitgebers keine Gehaltsrückforderungen fürchten. Der Insolvenzverwalter kann nicht ohne weiteres verlangen, dass Löhne zurückgezahlt werden, so urteilte der BGH (Aktenzeichen: IX ZR 62/08).


Mit der Begründung dass die Arbeitnehmer von Zahlungsunfähigkeit hätten wissen müssen, wurden in einzelnen Insolvenzverfahren von den Arbeitnehmern Lohnrückzahlungen gefordert. Keine Informationspf

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