Insolvenzverfahren von Unternehmen der Stark-Gruppe: Mehr als 90 Prozent der Arbeitsplätze erhalten
Die Insolvenzverfahren der Stark Holding GmbH sowie der Stark Personaldienstleistungen GmbH & Co. KG sind am 01. Juli eröffnet worden.
Mit der Eröffnung hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bora
Haslinger die Aufträge auf Auffanggesellschaften übertragen, hierdurch konnten mehr als
90 Prozent der rund 1.100Arbeitsplätze erhalten werden.
Die Unternehmen Stark Holding GmbH und die Stark Personaldienstleistungen GmbH & Co. KG haben im Rahmen von Werkverträgen oder Personalüberlassung für verschiedene Unternehmen aus der Druck- und Presseindustrie Tätigkeiten erbracht. Hierzu beschäftigte die Stark Holding GmbH rund 850 Arbeitnehmer und die Stark Personaldienstleistungen GmbH & Co. KG rund 250 Arbeitnehmer an bundesweit 16 Standorten.
In den ersten Wochen des Verfahrens war die Betriebsfortführung gefährdet, da die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes, die zur Sicherstellung der Mitarbeit der Belegschaft notwendig ist, mangels Kooperation der Geschäftsführung zunächst nicht möglich war. Erst nach einer Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters durch das Gericht konnte die Vorfinanzierung sichergestellt werden.
In den folgenden Wochen fanden umfangreiche Verhandlungen mit dem Ziel der Übertragung des Geschäftsbetriebes der beiden Gesellschaften auf einen Investor statt. Aufgrund komplexer arbeitsrechtlicher Fragestellungen war jedoch letztlich kein Investor zu einer Gesamtübernahme bereit. Die bundesweit verteilten Mitarbeiter der beiden Gesellschaften konnten aber zu regionalen Unternehmen wechseln. „Dort werden die Aufträge weitergeführt und eine zuverlässige weitere Betreuung der Kunden sichergestellt“, erläutert der Insolvenzverwalter Bora Haslinger von der Kanzlei Haslinger Korrell.
„Der Wechsel zum 01. Juli bedeutet für die Arbeitnehmer, dass nach dem Auslaufen des Insolvenzgeldzeitraumes keine Lücke entsteht und die Insolvenz insgesamt zu keinem Einkommensausfall geführt hat; dies war uns ein wichtiges Anliegen“, so dessen Sozius, Rechtsanwalt Korrell, der den Investorenprozess gemeinsam mit der Kanzlei Leonhardt Rattunde betreute. Durch die vertragliche Absicherung des Mitarbeiterwechsels zu den neuen Arbeitgebern wird vermieden, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hohe Lohnansprüche zulasten der Insolvenzmasse entstehen. „Die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter laufenden Gehaltsansprüche hätten die Mittel, die zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung stehen, ganz erheblich vermindert oder gar auf Null reduziert“, erklärt Insolvenzverwalter Bora Haslinger. „Die erreichte Lösung wird zu einer deutlich besseren Quote für die Gläubiger führen. Zugleich stellt dies für die Kunden aus der Druck- und Papierbranche die bestmögliche Lösung dar.“
Hintergrund der Insolvenzverfahren waren Liquiditätskrisen der beiden Gesellschaften, die aus einer komplexen Verflechtung von Leistungen, Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einzelnen Unternehmen der Stark-Gruppe heraus entstanden sind.
Die anderen rechtlich eigenständigen Unternehmen der Stark-Gruppe sind von den Insolvenzverfahren nicht direkt betroffen.
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