05.02.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenzverfahren über OKKN Anlagenbau aufgehoben

OKKN Insolvenzverfahren wird am 28. Februar 2014 aufgehoben

Das Insolvenzverfahren über die OKKN Anlagenbau Klein, Keinz GmbH aus Bürstadt wird am 28. Februar aufgehoben.


Dies hat das Amtsgericht Darmstadt nach Anhörung der Gläubigerversammlung beschlossen. Damit steht das Traditionsunternehmen mit seinen 53 Mitarbeitern ab Ende Februar wieder auf eigenen Füßen. Die Geschäftsführung der OKKN Anlagenbau Klein, Keinz GmbH hatte im März letzten Jahres den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

 

Das Amtsgericht billigte auch den Insolvenzplan, der innerhalb der kommenden vier Jahre die Befriedigung der Gläubiger regelt. Um den Umsatz zu steigern und die Kosten unter Kontrolle zu halten, plant der auf Edelstahl spezialisierte Metall-Fachbetrieb eine Reihe von Maßnahmen. So will Geschäftsführer Horst Keinz ein neues Fertigungsverfahren einführen, Fachpersonal einstellen und sich von nicht betriebsnotwendigen Gebäuden trennen. "Wir müssen und werden die Kosten weiterhin genau im Blick behalten und unsere wirtschaftliche Basis stabilisieren. Ich bin froh, dass wir dabei auf die sachkundige Unterstützung der Kanzlei Rhein Rechtsanwälte zurück greifen können", sagte Keinz. Die Mitarbeiter von OKKN nahmen die Nachricht vom Ende des Insolvenzverfahrens überaus positiv auf.

 

Ausdrücklich bedankten sich Geschäftsführung und die Insolvenzverwalterin Sylvia Rhein bei den Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten, die trotz angespannter Lage dem Unternehmen in den vergangenen elf Monaten treu geblieben seien. Das Unternehmen, das die Papier-, Chemie und Lebensmittelindustrie mit Produkten und Instandhaltungsleistungen beliefert, hatte die In­solvenz ohne betriebsbedingte Kündigungen durchgestanden. "Ich sehe wieder mit Zuversicht in die Zukunft", sagte Geschäftsführer Horst Keinz.

 

 

 



Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl